KfW-Fördertopf für barrierearme Bäder schon wieder ausgeschöpft

Erst im April 2026 war das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ gestartet. Seit dem 30. Juli ist der mit 50 Mio. Euro ausgestattete Fördertopf bereits leer. Rund 26.800 Wohnungen konnten bisher mithilfe der Zuschüsse barrierearm umgebaut werden – etwa mit bodengleichen Duschen oder rutschhemmenden Böden.

Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und rollstuhlgerechtem WC
Das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ausgeschöpft und damit auch der staatlich Zuschuss für barrierearme Bäder. – © Duravit

Das von der KfW durchgeführten Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B)im Auftrag des Bundesbauministeriums (BMWSB) förderte bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, um Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren zu können, wie z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Es soll Menschen, trotz Mobilitätseinschränkung ermöglichen im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben.

50 Mio. Euro Fördermittel verplant

Die KfW hatte seit dem Neustart am 8. April Zusagen für rund 21.400 Anträge und etwa 26.800 Wohneinheiten erteilt. Das Volumen der bislang bewilligten Förderungen beträgt nach Angaben des Ministeriums rund 46,1 Mio. Euro. pro Wohneinheit, im Schnitt gab dabei es rund 1.720 Euro Zuschuss. Im November 2025 warnte der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dass die 50 Mio. Euro reichen bei Weitem nicht ausreichen würden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken.

KfW bearbeitet laufende Anträge weiter

Die KfW teilt mit, dass die Fördermittel wegen der hohen Nachfrage so schnell ausgeschöpft waren. Ab August können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen. Für Kunden, die den Antrag bereits stellten, bearbeitet die KfW weiter. Wer die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, erhält in den nächsten Tagen eine Zusage, so die Förderbank. Damit ist der Zuschuss reserviert. Auch bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen. Die KfW zahlt den Zuschuss aus, sobald der Nachweis über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen vorliegt.

Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereit­gestellt werden, sei laut KfW wieder eine Antragstellung möglich. Die Kreditanstalt verweist zudem auf die Alternative des zinsgünstigen Kredits „Altersgerecht Umbauen“ (159).

Quellen: BMWSB und KfW