KfW-Kredite: Grünes Licht für Holzkamine im Neubau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passt ihre Förderrichtlinie an für Einzelraumfeuerstätten im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau. Jetzt dürfen handbeschickte Holzkamine & Co. in klimafreundlichen Neubauten eingebaut werden, damit die Bauherren einen zinsvergünstigten Kredit erhalten. Zuvor war es verboten.

Holzkamin mit loderndem Holzfeuer hinter Glasscheibe im Wohnzimmer.
Die überarbeitete KfW-Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ erlaubt den Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten, um an einen zinsvergünstigten Baukredit zu kommen. – © HKI

Bauherren, die in ihrem Neubau eine Einzelfeuerstätte einbauen wollten, waren von der KfW-Förderung ausgeschlossen. Diese Regelung hat die Kreditanstalt nun revidiert. Fortan ist der Einbau eines modernen Kaminofens, holzbefeuerten Küchenherds, Kachelofens, Heizkamins oder Pelletofens und des zugehörigen Schornsteins auch im Rahmen des Förderprogrammes erlaubt. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bewilligte Projekte. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. aufmerksam.

Die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ 297 und 298 ermöglicht niedrigere Gesamtkosten durch günstige Darlehen. Die Installation selbst der Einzelöfen plus Schornstein wird aber nicht gefördert. Sie dürfen auch nicht an ein wassergeführtes Heizsystem angeschlossen sein, dann würde der Kredit wieder wegfallen, denn der Einbau einer zentralen Holzzentralheizung bedingt nach wie vor ein Förderausschluss.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk laut HKI bezüglich auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler mache. Daher empfiehlt der Industrieverband einen mehrzügigen Schornstein, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal hat. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden.

Einbauerlaubnis Holzkamine rückwirkend gültig

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die KfW noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt hat. Das Holzfeuer wird nach KfW-Philosophie nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und höhere Stromkosten vermeiden wie auch aus Studien und Untersuchungen renommierter TGA-Institute hervorgeht. Der HKI informiert darüber unter:www.ratgeber-hybridheiztechnik.de

www.hki-online.de