Wasserführende Pelletsöfen bekommen Förderung

Nach dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf regenerative Heizung in besonderem Maße. Nicht nur der Einbau von Wärmepumpen wird gefördert, auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Dazu zählen wasserführende Pelletsöfen.

Pelletsofen im Wohnraum aufgestellt
Biomasseheizungen wie wasserführende Pelletsöfen in Bestandsgebäuden fördert der Staat über die KfW. – © HKI

Auf diesen Sachverhalt macht der HKI-Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V . aufmerksam. Berechtigt sind aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen. Die Förderung hängt sowohl von der Heizungstechnik als auch vom Einkommen ab und ist mehrstufig aufgebaut. So bekommen Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %.

Förderung wasserführende Pelletsöfen

Pelletsöfen gelten als Zentralheizung, wenn sie an eine Warmwasserheizung angeschlossen sind – genauso wie Pellets- oder Scheitholzkessel. Die Förderkonditionen legt das BEG fest: Die Grundförderung beträgt 30 %. Sie wird allen Antragstellern gewährt, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien umsteigen und somit für jeden wasserführenden Pelletsofen.

Wenn Eigentümer ihre Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, erhalten sie bis Ende 2028 einen zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %. Um diesen Zuschuss für wasserführende Pelletsöfen zu erhalten, müssen diese allerdings immer mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Bonus für geringe Emissionen

Biomasseheizungen und somit auch wasserführende Pelletsöfen können zusätzlich einen Umweltbonus (den sogenannten Emissionsminderungs-Zuschlag) von 2.500 Euro erhalten, wenn sie weniger als 2,5 mg/m³ Staub emittieren. Diese Geräte sind mit einem Staubabscheider ausgestattet.

Förderantrag stellen

Selbst wer für alle drei Förderungs-Bestandteile qualifiziert ist, kann maximal 70 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Unabhängig davon kommt der Emissions-Bonus hinzu. Da die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt sind, erhält der Antragsteller im besten Fall 23.500 Euro als Zuschuss von der KfW.

Der Förderantrag muss der Bauherr, nachdem er einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb geschlossen hat, online bei der KfW stellen. Zudem muss der Vertrag eine Klausel einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten. Das heißt, die Erteilung des Auftrages ist an die Förderung geknüpft. Ferner muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung angegeben werden. Wichtig zu wissen: Da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, sollten die Arbeiten des Fachbetriebes erst nach der Genehmigung erfolgen. Eine vorzeitige Umsetzung erfolgt auf eigenes Risiko.

Informationen zu wasserführende Pelletöfen sind auf der Verbraucherseite des HKI zusammengestellt: www.ratgeber-ofen.de