Klimaschutz-Plus – Geld für Vereine

Vereine können weiterhin eine Förderung für Energiesparmaßnahmen an eigenen Gebäuden oder Energieberatungen beantragen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist auf den 31. März 2015 verlängert.

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das heißt ohne Profisport-Abteilungen oder Gaststätten. Der Vereinssitz muss in Baden-Württemberg liegen und die Jahresbilanzsumme darf die Obergrenze von zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Diesen Vereinen stehen als Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden die Fördermöglichkeiten über das Programm Klimaschutz-Plus wei-terhin offen. Die Förderbedingungen bleiben unverändert.

Investive Energiesparmaßnahmen

Für energetisch wirksame investive Maßnahmen an Vereinsgebäuden wird ein Zuschuss von 50 Euro für jede über die Lebensdauer der Maßnahmen eingesparte Tonne CO2 gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt 40 Prozent. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro. Förderfähig sind beispielsweise alle Dämmmaßnahmen am Gebäude, die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen oder die Installation einer Solarwärmean-age.

Beratungsprogramm

Vereine können eine 50-Prozent-Förderung für integrale Energiediagnosen ihrer Gebäude beantragen. Gefördert werden bis zu fünf Arbeitstage, maximal 2.000 Euro.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de bereit.