BMWK und BMWSB haben am 13. Juli 2033 ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt. Ziel des Programms ist es, den Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs zu bringen, sodass die nach dem KSG zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können.

Das Sofortprogramm von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äquivalente statt 113 Mt. CO2-Äquivalente). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.
Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.
Die geplanten Maßnahmen in der Übersicht:
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)
- Initiative öffentliche Gebäude
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Gesetz für kommunale Wärmeplanung
- Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen: 1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden; 2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung; 3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.
- Optimierung bestehender Heizungssysteme: Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor finden Sie hier (PDF, 288 KB).