Klimaschutzprogramm 2030: die Beschlüsse des Klimakabinetts

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat das bislang umfassendste Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht, das es in Deutschland je gab. Erstmals gibt es gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft. Svenja Schulze sieht die Beschlüsse als einen Neuanfang in der deutschen Klimapolitik.

Die Klimaziele für die verschiedenen Bereiche sollen in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden. Für jeden der Bereiche Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vereinbarte das Klimakabinett zahlreiche neue Maßnahmen: Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Dann muss das zuständige Ministerium umgehend weitere Maßnahmen vorlegen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu den Beschlüssen des Klimakabinetts: „Die Ergebnisse des Klimakabinetts markieren einen Neuanfang in der deutschen Klimapolitik. Wir lernen aus den Fehlern der Vergangenheit. Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, darf sich nicht wiederholen. Zahlreiche neue Klimaschutz-Maßnahmen sollen das sicherstellen. Deutschlands Klimaziele werden jetzt erstmals gesetzlich verbindlich festgeschrieben. Es wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Die junge Generation kann sich darauf verlassen, dass sich diese und künftige Bundesregierungen an verbindliche Klimaziele halten.“

Das Klimaschutzprogramm 2030 umfasst Maßnahmen aus allen Bereichen: Dazu gehört ein verbindlicher Kohleausstieg sowie der gesetzlich festgeschriebene Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 % bis 2030 mit den erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Bremsen beim Zuwachs der Erneuerbaren Energien werden beseitigt, so unter anderem die Deckelung des Photovoltaikausbaus. Zur Förderung der Elektromobilität wird die Kaufprämie angehoben mit dem Ziel, dass in Deutschland in zehn Jahren 7–10 Mio. Elektroautos fahren. Bis 2030 sollen 1 Mio. Ladepunkte zur Verfügung stehen. Auch der öffentliche Nahverkehr soll massiv gefördert werden, zudem investiert der Bund in das Schienennetz. Bahnfahrten werden künftig billiger durch eine Senkung der Mehrwertsteuer, dafür werden Flüge teurer durch eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe. Eine Reform der Kfz-Steuer soll für einen Anreiz zum Kauf von emissionsärmeren bzw. -freien Fahrzeugen sorgen. Auch die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Wänden wird stärker unterstützt über Förderprogramme oder einen Steuerabzug. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, wo eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist. Wer seine Ölheizung gegen ein umweltfreundliches Modell eintauscht, erhält 40 % Förderung.

Schulze sagt: „Die teuerste und unsozialste Option ist, nichts zu tun. Denn der Klimawandel bedroht unsere Lebensgrundlagen und trifft die Ärmsten zuerst. Aber auch beim Klimaschutz gilt es, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Nicht jeder kann mal eben auf sein Auto verzichten, und Mieter können nicht über ihre Heizung entscheiden. Darum bieten wir gezielte Entlastungen an und fördern zugleich den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen.“

Das Klimakabinett verständigte sich auch auf den Einstieg in eine CO2-Bepreisung, die das Verbrennen von Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas moderat teurer machen wird. Allerdings behält der Staat die Einnahmen nicht für sich, sondern investiert sie in den Klimaschutz und gibt sie an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Das geschieht vor allem über eine Senkung der EEG-Umlage. „Im Zusammenspiel werden CO2-Preis und Förderprogramme dazu führen, dass es sich für Verbraucher künftig stärker lohnt, sich für klimafreundliche Produkte zu entscheiden“, heißt es vom Klimakabinett.

„Der CO2-Preis ist kein Allheilmittel, aber er ist eine wichtige Ergänzung. Denn Klimaschutz ist immer auch die Summe von vielen einzelnen Kaufentscheidungen. Die klimafreundliche Kaufentscheidung wird sich künftig auch stärker für den Geldbeutel lohnen. Niemand muss sich sofort eine neue Heizung oder ein neues Auto anschaffen. Aber wenn in ein paar Jahren die nächste Anschaffung ansteht, dann wird es zunehmend günstiger sein, sich für ein klimafreundliches Produkt zu entscheiden“, erklärt Schulze.

Die politischen Beschlüsse werden nun in das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung überführt, das dann vom Bundeskabinett beschlossen wird. Anschließend folgt die gesetzliche Umsetzung unter anderem im Klimaschutzgesetz.

Schulze sagt auch: „Mit den Beschlüssen des Klimakabinetts ist die Arbeit nicht getan. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Das wird kein Spaziergang, sondern ein Marathon für uns alle. Aber noch teurer und gefährlicher wäre ein Leben mit der Klimakrise. Das Engagement der Jugendlichen und auch vieler Erwachsenen hat geholfen, dass sich diese Erkenntnis in der gesamten Politik durchgesetzt hat. Ich setze darauf, dass dieses Engagement auch in der nun folgenden Phase der Umsetzung anhält. Denn für das Klima ist dann viel erreicht, wenn Kohle, Öl und Gas im Boden bleiben.“

Ein Überblick zum Klimaschutzprogramm 2030

Mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzlichen Standards für mehr Innovationen und Investitionen soll Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreicht werden: 55 % Treibhausgase weniger im Vergleich zum Jahr 1990. Das Klimaschutzprogramm 2030 legt einen konkreten Pfad dafür fest.

Klimafreundliches Verhalten wird belohnt

Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Die Bundesregierung verspricht: „Neue Anforderungen werden fair verteilt. Wer sich klimafreundlich verhält, wird unterstützt. Es wird auf Anreize, CO2 einzusparen gesetzt und technologische Lösungen werden gefördert. Klimaschutz geht jeden an, aber niemand soll überfordert werden. Klimaschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, gleichzeitig stärkt es Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort.“

Die Elemente des Klimaschutzprogramms

CO2-Bepreisung

Herzstück des Klimaschutzprogramms ist die neue CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme ab 2021. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis bekommen. Das ist – so auch die Meinung der Wissenschaft – der volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Dabei werden Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO2, die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht.

Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Damit ist in den kommenden Jahren Planungssicherheit gegeben. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.

Förderprogramme

Das Klimaschutzprogramm 2030 sorgt mit seinen Förderprogrammen dafür, dass jede und jeder mit den neuen Gegebenheiten zurechtkommt.

Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Das Programm sieht auch eine hohe Förderquote von 40 % für den Austausch von Ölheizungen gegen neue, klimafreundlichere Heizanlagen vor. Für einen Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wird die Umweltprämie fortgesetzt.

Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Das Klimaschutzprogramm enthält gerade für die erste Zeit stärkere Fördermaßnahmen, um möglichst viele Menschen zu klimafreundlichem Wohnen und klimafreundlicher Mobilität zu motivieren, bevor in diesen Bereichen in einem zweiten Schritt die CO2-Bepreisung greift. So werden die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Umsetzung von Energie- und Mobilitätswende.

Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

Die Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt.

Berufspendler erhalten ab 2021 eine höhere Pauschale, abhängig von der Entfernung, die sie zurücklegen. Sie bekommen dann 35 Cent ab Kilometer 21. Die Regelung läuft Ende 2026 aus. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, weil er längere Wege hat, wird auch stärker entlastet.

Menschen, die Wohngeld beziehen, sollen außerdem von steigenden Energiepreisen verschont werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhöht die Bundesregierung das Wohngeld um 10 %.

Entlastungen wird es auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln geben: Wer längere Strecken mit dem Zug fährt, tut dies zukünftig günstiger durch eine von 19 auf 7 % reduzierte Mehrwertsteuer.

Bauen und Wohnen

14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Mio. t) kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Mio. t CO2 pro Jahr sein. Mit einem Mix aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen soll Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher gemacht werden.

Energetische Sanierung steuerlich fördern

Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 % erhöht.

Heizanlagen erneuern

Es lohnt sich laut Bundesregierung, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40-prozentigen Förderung geben.

Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Verkehr

Im Vergleich zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40–42 % verringern. Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.

Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität

In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt 1 Mio. Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vor. Die Bundesregierung wird verbindlich regeln, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten und auf Kundenparkplätzen eingerichtet werden. Die meisten Ladevorgänge werden jedoch zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Daher wird private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine Kaufprämie gefördert.

Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.

Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge

Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird verlängert und für Autos unter 40.000 Euro angehoben. Das Ziel der Bundesregierung lautet: Bis 2030 sollen 7–10 Mio. Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Bei der Erstzulassung und der Umrüstung sind Elektrofahrzeuge zunächst von der Steuer befreit. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch E-Dienstwagen werden weiterhin steuerlich gefördert, reine Elektrofahrzeuge (bis zu einem Preis von 40.000 Euro) sind besonders begünstigt.

Attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr

Die Bundesregierung hat die Bundesmittel für den Öffentlichen Nahverkehr auf 1 Mrd. Euro jährlich ab 2021 erhöht. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden. Ab 2025 werden diese Mittel 2 Mrd. Euro jährlich betragen. So sollen zum Beispiel Busflotten mit elektrischen, wasserstoffbasierten und Biogas-Antrieben gefördert werden.

Investitionen in die Bahn

Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Mrd. Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren. Dadurch bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Die Bahn wird von 2020 bis 2030 jährlich 1 Mrd. Euro für Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes erhalten.

Bahnfahren billiger, Kurzstreckenflüge teurer

Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % gesenkt. Im Flugverkehr erhöht die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe ab dem 01.01.2020 und verhindert Dumpingpreise.

Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer

Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 gCO2/km schrittweise erhöht.

Landwirtschaft

Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58–61 Mio. t CO2 pro Jahr emittieren. Bestehende Instrumente senken die Emissionen für das Jahr 2030 auf rund 67 Mio. t CO2 pro Jahr. Deutschlands Landwirtschaft soll durch einen Maßnahmen-Mix klimafreundlicher werden:

  • Weniger Stickstoffüberschüsse,
  • mehr Ökolandbau,
  • weniger Emissionen in der Tierhaltung,
  • Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung sowie
  • weniger Lebensmittelabfälle.

Industrie

Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Bis 2016 hat sie bereits eine erhebliche Reduktion erreicht. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den Erneuerbaren-Energien-Ausbau sollen weitere CO2-Einsparungen erreichen.

Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft

Das Programm bündelt fünf bestehende Förderprogramme und entwickelt sie weiter. So können Unternehmen Aufwand einsparen und vom „One-Stop-Shop“ profitieren. Das Programm fördert vor allem Investitionen in energiesparsame Produktion.

Nationales Dekarbonisierungsprogramm

Das Förderprogramm unterstützt die Entwicklung von klimafreundlichen Produktionsprozessen in der emissionsintensiven Industrie (z. B. Stahl, Aluminium).

Energiewirtschaft

Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175–183 Mio. t CO2 sinken. Hier gibt es schon seit Jahren erhebliche Einsparungen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz soll diese positive Entwicklung fortgeschrieben werden.

Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung

Nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur noch 17 GW Strom produzieren. Bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt und wird bis November den Ausstieg aus der Kohleverstromung im Kabinett beschließen. Das Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten.

Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 65 %

„Der weitere zielstrebige, effiziente, netzsynchrone und marktorientierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Baustein zur Erreichung der Klimaziele“, erklärt die Bundesregierung. Daher hat sie das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 % zu erreichen.

Neue Abstandsregelungen sollen die Akzeptanz für die Windkraft ebenso erhöhen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden. Das Ziel für den Ausbau der Windenergie auf See wird auf 20 GW im Jahr 2030 angehoben. Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen wird aufgehoben.

Forschung und Entwicklung

Wachsende Rolle des Wasserstoffs

Wasserstoff ist zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen.

Batteriezellfertigung in Deutschland stärken

Die Bundesregierung fördert die Batteriezellfertigung mit rund 1 Mrd. Euro. Das wird zu mehreren Standorten in Deutschland führen. Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ unterstützt den Kompetenz- und Technologieausbau entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie.

Speicherung und Nutzung von CO2

Die Bundesregierung wird die Forschung und Entwicklung zur CO2-Speicherung und -Nutzung fördern. Sie kann eine Lösung sein für Emissionen, die nicht anders vermieden werden können. Die Bundesregierung wird darüber einen Dialog mit allen Interessensgruppen starten.

Finanzierung

Die Bundesregierung erklärt zur Finanzierung: „Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat. Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.“

www.bundesregierung.de

www.bmu.de