Droht Doppelregulierung von RLT-Anlagen durch VDI 6022 und VDI 2047?

Die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen werden durch die VDI 6022 definiert. Ein Entwurf sieht jedoch vor, dass für die indirekte adiabatische Kühlung in Zukunft zusätzlich auch die VDI 2047 gelten soll. FGK und RLT-Herstellerverband lehnen das entschieden ab.

Manuel Speiseder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im Fachverband Gebäude-Klima e. V.
Manuel Speiseder, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im Fachverband Gebäude-Klima e. V. – © Condair

Derzeit wird die VDI-Richtlinie 2047 „Rückkühlwerke (VDI-Kühlturmregeln)“ überarbeitet. Laut Entwurf soll sie künftig nicht nur für Verdunstungskühltürme gelten, sondern auch für die indirekte adiabatische Kühlung in Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen).

Experten aus der Lüftungs- und Klimatisierungsbranche sehen darin eine Doppelregulierung. Diese würde Unsicherheiten verursachen. Zudem würden sie die Wirtschaftlichkeit dieser Systeme erheblich beeinträchtigen, so ein weiterer Kritikpunkt. Dabei ist die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen eine energieeffiziente, förderwürdige und bisher kostengünstige Kühlmethode. Sollte die VDI 2047, wie im aktuellen Gründruck angedacht, künftig auch für die adiabatische Kühlung gelten, würden Betrieb und Wartung der Anlagen jedoch sehr viel teurer werden.

Adiabatische Kühlung nicht mit Kühltürmen vergleichbar

Vertreter der Klima- und Lüftungstechnikbranche halten eine Anwendung der VDI 2047 auf die adiabatische Kühlung in RLT-Anlagen daher für den falschen Weg. Sie haben Einspruch eingelegt. Darunter sind auch der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband RLT-Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband).

„Zwischen Kühltürmen und der adiabatischen Kühlung in RLT-Anlagen bestehen riesige Unterschiede“, betont Manuel Speiseder. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Luftbefeuchtung im FGK erläutert: „Bei Kühltürmen handelt es sich in der Regel um offene Systeme, die der Umwelt ausgesetzt sind und typischerweise nicht mit Trinkwasser betrieben werden. Hier besteht ein reales Risiko, dass sich Legionellen vermehren und Aerosole die Keime in die Umgebung tragen. Eine zeitgemäße adiabatische Kühlung in einer RLT-Anlage arbeitet hingegen ohne Austrag von Aerosolen und verwendet – wie ein Luftbefeuchter – hygienisch einwandfreies Wasser in Trinkwasserqualität.“

Die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers ist für die Hygiene entscheidend. Darauf weist auch die Kühlturmrichtlinie VDI 2047 hin.

Martin Törpe, Technischer Referent beim Herstellerverband RLT-Geräte e. V.
Martin Törpe, Technischer Referent beim Herstellerverband RLT-Geräte e. V. – © RLT-Herstellerverband

Befeuchter in Zu- und Abluftstrecken weiterhin gleich behandeln

Beide Verbände setzen sich dafür ein, dass die Hygieneaspekte der indirekten adiabatischen Kühlung, wie bei Luftbefeuchtern auch, in der VDI 6022 „Hygieneanforderungen an Raumlufttechnik und Raumluftqualität“ geregelt bleiben.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein aerosolfrei arbeitender Befeuchter in der Abluftstrecke anders behandelt werden soll als dieselbe Technik in der Zuluftstrecke“, stellt Martin Törpe, Technischer Referent beim RLT-Herstellerverband, fest. „In der VDI 6022 Blatt 1 steht unter Punkt 7.6.6, dass Befeuchtungseinrichtungen in RLT-Geräten auf der Zuluft- und der Abluftseite die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wenn es zu einer Beeinflussung der Zuluft durch die Abluft kommen kann. Es braucht also keine weitere Richtlinie.“

Ende Juni fanden erste Anhörungen zu den Einsprüchen statt. Der überarbeitete Entwurf der VDI 2047 wird für Ende 2026 erwartet.

Martin Törpe sagt: „Ich hoffe, dass die adiabatische Kühlung wieder aus der VDI-Richtlinie 2047 gestrichen wird. Es wäre deutlich sinnvoller, die VDI 6022 dahingehend zu ergänzen, dass auch Systeme ohne eine direkte Beeinflussung der Zuluft ausdrücklich erfasst werden. Das wäre von Vorteil für die Sache, für unsere Branche und für den Fortbestand einer klimafreundlichen, energieeffizienten Kühlung.“

www.fgk.de

www.rlt-geraete.de