Mit dem BTGA im Schulterschluss

Der BTGA ist gegen großzügige Abnahme- und Zahlungsfristen laut geplanter EU-Richtlinie für Unternehmen.

Dennis Jäger

Mit dem BTGA im Schulterschluss

Der BTGA ist gegen großzügige Abnahme- und Zahlungsfristen laut geplanter EU-Richtlinie für Unternehmen. Der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung) hat sich gegen das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ausgesprochen. In einer gemeinsamen Erklärung macht der BTGA mit 30 weiteren Verbänden darauf aufmerksam, dass diese Umsetzung einer neu gefassten EU-Richtlinie den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr nicht bekämpfen, sondern im Gegenteil weiter fördern würde. Werkunternehmern drohen laut Verbandsmeldung wirtschaftliche Schwierigkeiten. Hintergrund: Der Gesetzgeber plant, zugunsten von Auftraggebern neue großzügige Abnahme- und Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen. Die Verbändeinitiative will diese insbesondere für den Mittelstand unfairen Vertragsbedingungen verhindern.  Derzeit sind Leistungen, die aufgrund eines Werkvertrages erbracht wurden, grundsätzlich sofort nach Fertigstellung abzunehmen und zu bezahlen. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen jedoch vor, dass künftig die Zahlungsfrist zwischen Unternehmen 60 Tage und zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern 30 Tage beträgt. Dazu soll die Abnahme einer Leistung innerhalb einer Frist von 30 Tagen erfolgen dürfen. Weil Werkunternehmer ihre Vorhaben stets auf eigene Kosten vorfinanzieren, ehe diese vom Auftraggeber abgenommen und bezahlt werden, würden die vorgeschlagenen Regelungen dazu führen, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer künftig noch länger auf ihr Geld warten müssten und so in ihrer Liquidität erheblich beeinträchtigt würden.