Neubau: BMWSB startet neues Förderprogramm

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. – © Screenshot www.bmwsb.bund.de v. 30.01.2023

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat Ende Januar die Richtlinie für das am 1. März startende Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) bekannt gegeben. Der Energieberatendenverband GIH teilt zwar den Grundansatz zu mehr Nachhaltigkeit, zeigt sich in puncto Förderkonditionen jedoch enttäuscht.

Erstmals wird mit der neuen Förderung der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit soll diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele leisten.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.

Das Programm

– Gefördert werden soll der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

– Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

– Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

– Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des BMWK weiterläuft.

Juergen_Leppig, GIH-Bundesvorsitzender. – © Jürgen Leppig

GIH-Verband zeigt sich enttäuscht

„Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen“, fragt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e. V.. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“

Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.

Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 % für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.

Sektorübergreifender Klimaschutz

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus sind unter anderem ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der „grauen Emissionen“, der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschließlich Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie „Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland“ entfallen auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Darüber hinaus soll das neue Programm dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel in Höhe von 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Mio. Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.