Neue Broschüre: Barrierefreie, alters- und pflegegerechte Bäder im Vergleich

Worin unterscheiden sich barrierefreie, alters- und pflegegerechte Badezimmer? Die neue 16-seitige Broschüre der Aktion Barrierefreies Bad gibt Aufschluss darüber und stellt die Unterschiede der drei Badezimmer-Ausführungen heraus. Dies gelingt insbesondere durch übersichtliche Tabellen, in denen die wichtigsten Kriterien transparent gegenübergestellt werden.

Die neue Broschüre „Passende Bad-Lösungen im Vergleich: Altersgerecht. Barrierefrei. Pflegegerecht.“ steht ab sofort auf dem Serviceportal Aktion Barrierefreies Bad (ABB) unter Publikationen zum kostenlosen Download bereit.
Die neue Broschüre „Passende Bad-Lösungen im Vergleich: Altersgerecht. Barrierefrei. Pflegegerecht.“ steht ab sofort auf dem Serviceportal Aktion Barrierefreies Bad (ABB) unter Publikationen zum kostenlosen Download bereit. – © Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS)

Eine wahre Flut an unterschiedlichen Bezeichnungen kursiert im Zusammenhang mit barrierefreien Bädern. In der Einleitung wird verdeutlicht, dass bei den meisten Begriffen, wie beispielsweise seniorengerecht, barrierearm, barrierereduziert oder behindertengerecht gar keine Kriterien hinterlegt sind und es sich daher um keine Rechtsbegriffe handelt.

Vorgaben bringen Klarheit

Für alters- und pflegegerechte Bäder hingegen gibt es jeweils klar definierte Voraussetzungen. Handelt es sich sogar um ein barrierefreies Bad, muss sich dieses immer nach der DIN 18040-2 richten, die eine bestimmte Ausstattungsqualität für Wohnungen vorschreibt.

Vergleicht man die in der Broschüre vorgestellten Begriffe, so könnte man sagen, dass es sich bei einem altersgerechten Bad um die kleine Schwester des barrierefreien Bades handelt und beim pflegegerechten Bad um die große. Der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Pflegegerechtigkeit definiert sich insbesondere an der Anzahl der Personen, die den Raum nutzen. Geht es bei der Barrierefreiheit um die Nutzung von Sanitärräumen ohne fremde Hilfe – also um eine Person – spricht man bei der Pflege immer von mindestens zwei Personen – die zu pflegende und die pflegende. Bei den von der ZVSHK-Studie definierten Anforderungen an pflegegerechte Bäder spielte zudem eine Rolle, dass es sich gleichzeitig auch um den Arbeitsplatz der Pflegeperson handelt. Die von der KfW definierten Mindeststandards für altersgerechte Bäder orientieren sich zwar grob an der sogenannten „Barrierefrei-DIN“, sind aber grundsätzlich deutlich geringer.

Selektive Nutzung durch Ausstattungskapitel

Auf den der Einleitung folgenden Seiten widmen sich einzelne Kapitel, denen nach kurzen Erläuterungen vergleichende Tabellen folgen, den jeweiligen Ausstattungen: Waschplatz, Toilette, Duschplatz, Badewanne, Badezimmertür, Raumgröße, Bewegungsflächen, Kontraste / Visuelle Barrierefreiheit, Helligkeit / Raumausleuchtung, Wände, Boden, Haustechnik und andere Faktoren.

Die 16-seitige Broschüre richtet sich sowohl an Privatpersonen, die ihr Badezimmer barrierefrei, altersgerecht oder pflegegerecht umgestalten möchten, als auch an Fachleute wie Sanitärinstallateure, Badplaner und Architekten. Die detaillierten Ausstattungs- und Vergleichstabellen ermöglichen es zudem, gezielt einzelne Bereiche eines Bades zu optimieren, ohne das gesamte Bad umgestalten zu müssen.

www.aktion-barrierefreies-bad.de