Neue Förderbedingungen für Brennstoffzellenheizungen  

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist darauf hin, dass Brennstoffzellenheizungen ab dem 1. Januar 2023 über die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Bisher konnten Förderanträge nach dem KFW-Programm 433 gestellt werden.

Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK im BDH. – © BDH

Ab sofort werden Anlagen über die BEG gefördert, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 35 % der Investitionskosten. Flankiert wird die BEG-Förderung – ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 – von der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Alternativ zur BEG-Förderung kann darüber hinaus unabhängig vom verwendeten Energieträger eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten genutzt werden.

„Brennstoffzellen-Systeme für die Gebäudeenergie sind eine Kerntechnologie für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft“, sagt Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK im BDH. „Sie erzeugen gleichzeitig Strom- und Wärme, sind innovativ und hocheffizient. Damit ermöglichen sie die Sektorenkopplung im Gebäude und vereinbaren die saisonal geprägte Wärmeerzeugung systemdienlich mit dem Stromsystem.“ Diese Zusammenhänge hat der BDH in seinem Positionspapier Brennstoffzellen-Systeme für Strom und Wärme im Gebäude“ beschrieben.

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