KfW-Förderstopp Brennstoffzelle und Baukindergeld

Zum Jahresbeginn teilt die bundeseigene Förderbank KfW mit, dass sie ab 1. Januar 2023 keine Anträge mehr annimmt für die Förderung der Mini-KWK auf Basis der Brennstoffzelle. Auch die Förderung Baukindergeld entfällt. Die Brennstoffzellentechnologie fördert ab 2023 das BAFA.

Aufbau Brennstoffzellenanlage (Mini-BHKW) – © ASUE / DVGW

Seit 2016 hat die KfW im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (Programm 433) diese effiziente Wärme- und Stromversorgung bezuschusst. Das Förderprogramm richtete sich an Haus- und Wohnungseigentümer, die im Neubau oder im Gebäudebestand ein Brennstoffzellen-Mini-BHKW einsetzen wollten im elektrischen Leistungsbereich 0,25 bis max. 5 kW. Die Fördersumme betrug 8.450 bis 34.300 Euro je nach Anlagengröße.

Eingegangene Anträge sicher

Laut KfW ist das Programm zum Ende 2022 normal abgelaufen. Für 2023 erhält die Bank dafür keine Mittel mehr vom zuständigen Ministerium BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Für bereits gestellte Anträge und Zusagen ist der Zuschuss reserviert, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt wurden. Alle betroffenen Antragsteller erhalten laut KfW in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung. Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 6 bis 8 Wochen.

Antragsstopp Baukindergeld

Für den Zuschuss Baukindergeld (Programm 424) sind die Fördermittel für 2023 erschöpft. Damit endet die Förderung ein Jahr früher als geplant. Zuvor stellte der Bund Fördermittel in Höhe von insgesamt 9,9 Mrd. Euro bereit. Das Geld dafür kam vom Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Laufende Anträge nicht betroffen

Wie für den auslaufenden Zuschuss „Brennstoffzelle“ sind für gestellte Anträge „Baukindergeld“ die Zuschüsse reserviert. Wer alle Fördervoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, bekommt sein Geld, muss aber auch mit bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Mit neuen Förderprogramme der KfW ist laut Bundesbauministeriums voraussichtlich im 2. Quartal 2023 zu rechnen.

BAFA fördert jetzt Brennstoffzelle

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist darauf hin, dass Brennstoffzellenheizungen ab dem 01. Januar 2023 über die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Zuständig für die Anträge ist das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

KfW-Zuschuss Brennstoffzelle

KfW-Zuschuss Baukindergeld