Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Publikation der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger vom 9. Dezember 2022 wird die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 1. Januar 2023 hinaus ermöglicht.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft. – © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Zugleich wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Förderfähig sind ab diesem Zeitpunkt rein elektrische Fahrzeuge. Maßgeblich für den Förderantrag ist weiterhin das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 1. Januar 2023 4.500 € bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 € und 3.000 € bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 € bis 65.000 €. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 1. Januar 2024 weiter auf 3.000 € und der Förderdeckel von 65.000 € auf 45.000 € Netto-Listenpreis des Basismodells.

www.bmwk.de