Neue Richtlinie VDI 3670

Das Heizen mit Holz in privaten Haushalten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Verfeuern von Holz in Kleinfeuerungsanlagen führt jedoch zur Erhöhung der Feinstaubbelastung in Deutschland. Die neue Richtlinie VDI 3670 soll helfen, diese Belastung zu senken.

VDI 3670: Wie man Feinstaub bei Holzöfen und Holzheizungen reduziert – © Astrid Götze-Happe, www.pixelio.de

Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen (auch Abscheider genannt) für feste und/oder flüssige Partikel aus Kleinfeuerungsanlagen, die feste Brennstoffe gemäß des Geltungsbereichs der 1. BImSchV einsetzen.

Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen folgenden Feuerungsarten:

Einzelraumfeuerung aller gemäß 1. BImSchV zulässigen Leistungsbereiche, die Festbrennstoffe einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 50 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von mehr als 50 kW bis zu 500 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 500 kW, die Agrarbrennstoffe der Nr. 8 und Nr. 13 nach 1. BImSchV einsetzen.  Für Einzelraumfeuerungen, die Festbrennstoffe einsetzen, legt diese Richtlinie fest, welche Wirksamkeit (in diesem Fall insbesondere der Abscheidegrad) als der Stand der Technik von Abscheidern für diesen Typ von Feuerungsanlagen anzusehen ist.

Herausgeber der VDI 3670 „Abgasreinigung – Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ist ab sofort zum Preis von EUR 60,20 Euro beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 26 01-22 60) erhältlich. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung unter www.vdi.de/3670.

www.beuth.de