Neue Trinkwasserverordnung wird 2023 verabschiedet

Der Bundesrat verabschiedet im Frühjahr 2023 eine überarbeitete Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung. Die neue Verordnung setzt die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie um.

2023 wird eine neue Trinkwasserverordnung verabschiedet. Nach mehr als 20 Jahren kommt komplett eine überarbeitete Fassung in den Bundesrat. – © DVGW

Der bislang vorliegende Referentenentwurf wird aus Sicht des DVGW in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht. Erstmals gibt es verpflichtende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung für das Wasserversorgungssystem bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern. Dazu sagt Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser: „Wir begrüßen diesen Ansatz, den wir bereits seit 2008 in unserem technischen Regelwerk verankert haben. Er stellt u. a. sicher, dass die Untersuchungspläne künftig passgenau auf das jeweilige Versorgungssystem ausgelegt werden können. Insgesamt werden mit der neuen Verordnung auch bei den Gesundheitsämtern die Aufgaben zunehmen. Hier bedarf es einer neuen Philosophie der Zusammenarbeit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, bei Risikobewertung und Risikomanagement bewährte Managementsysteme der Branche oder digitale Tools zu nutzen, wie z. B. das Technische Sicherheitsmanagement TSM oder TrimOnline.“

Trinkwasserverordnung verschärft Grenzwerte

Die neue Verordnung nimmt auch Grenzwerte für Trinkwasser neu auf bzw. verschärft vorhandene. So wird verschärfend zum PFAS-Grenzwert der EU-Trinkwasserrichtlinie in Deutschland für vier PFAS strengere Grenzwerte definiert. Diese sollen auf 20 ng/l Trinkwasser festgelegt werden. „Der DVGW hat dazu mit einer eigenen Studie und Folgenabschätzung wesentliche Ergebnisse für die Diskussion zur gesundheitlichen Bewertung und technischen Machbarkeit liefern können“, betont Wolf Merkel.

Die verschärften Grenzwerte für Chrom und Arsen sind hingegen aus Sicht des DVGW nicht nachvollziehbar. „Hier besteht sicherlich noch weiterer Klärungsbedarf mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt“, fordert Wolf Merkel.

Installateure sind keine „Hilfssheriffs“

Ein Kritikpunkt sind auch die neuen Überwachungs- bzw. Meldepflichten. Wasserversorger und Installateure sollen künftig Informationen im Zusammenhang mit Bleileitungen in Gebäuden an das Gesundheitsamt melden. Dazu Wolf Merkel: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass staatliche Überwachungsaufgaben damit auf Wasserversorger und Installateure abgewälzt werden sollen. Sie können keine ‚Hilfssheriffs‘ der Behörden sein. Die Überwachung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe des Staates.“

Der DVGW bringt auf Basis seiner technisch-wissenschaftlichen Expertise und neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung richtungweisende Impulse aus Sicht der Wasserversorgung in die Neufassung der deutschen Trinkwasserverordnung ein. Die vollständige DVGW-Stellungnahme finden Sie hier.

www.dvgw.de