Neues Formular zum hydraulischen Abgleich

Der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ) stellt das überarbeitete Formular zum hydraulischen Abgleich und die neue Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ kostenlos zum Download bereit.

Das überarbeitete VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich und die neue Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ stehen kostenlos zum Download bereit. – © www.vdzev.de

Das vereinfachte Verfahren A zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs war von KfW und BAFA bisher nur bis Ende 2016 erlaubt. Inzwischen ist das vereinfachte Verfahren unbefristet zugelassen. Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit ab 2017 nach wie vor zwei Verfahren erlaubt: Das so genannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Das Verfahren B basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software berechnet.

Bei der Wahl des Verfahrens sind die jeweiligen Fördertatbestände der Fördergeber zu beachten. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen kann der hydraulische Abgleich auch nach dem 31. Dezember 2016 nach Verfahren A durchgeführt werden. Bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist hingegen das Verfahren B vorgeschrieben. Auch bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus bleibt Verfahren B wie bisher Voraussetzung.

Förderprogramm ab dem 1. August

Für die Heizungsoptimierung wird es nach Verbandsangaben ab dem 1. August 2016 eine neue Förderung vom Staat geben. In diesem Förderprogramm soll der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme über das BAFA gefördert werden. Hierfür soll ebenfalls das VdZ-Formular gelten, beide Berechnungsverfahren sind voraussichtlich zulässig.

Darüber hinaus hat die VdZ-Projektgruppe die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ erarbeitet. Diese soll die Fachhandwerker bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs unterstützen und detaillierte Informationen zu den erforderlichen Leistungsumfängen nach Verfahren A und B geben. Die Fachregel steht ebenfalls kostenlos zum Download zur Verfügung.

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