Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizungen

Mit dem Förderprogramm zur Heizungsoptimierung wurde zum 1. August auch eine Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen gestartet.

Der Einbau eines Brennstoffzellen-Heizgeräts unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der Installation ­einer Gas-Brennwert­heizung. – © Callux/EWE

Gefördert wird der Einbau von Brennstoffzellensystemen mit einer Leistung von 0,25 bis 5 kW in Wohngebäuden, wenn die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden wird, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Möglich ist die Förderung sowohl bei einem Neubau als auch bei einer energetischen Sanierung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem zusätzlichen, leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung. Die Förderung ist mit den Zulagen des KWK-Gesetzes kumulierbar.

„Technologie breitenwirksam am Markt etablieren“

Das Förderprogramm für Brennstoffzellen-Heizungen ist nach dem Heizungs- und Lüftungspaket, die bereits seit Jahresanfang laufen, der letzte Teil des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE), für das bis 2018 jährlich insgesamt 165 Mio. Euro bereitstehen. „Mit der Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen wollen wir eine neue und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam am Markt etablieren“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Ziel der Kampagne. Die Initiative Erdgas begrüßt das Programm: „Erdgasbetriebene Brennstoffzellen sind wirtschaftlich attraktiv, zukunftsfähig und klimaschonend“, betonte Vorstand Dr. Timm Kehler.

Antragsstellung bei der KfW

Die Förderung von Brennstoffzellen ist zunächst auf drei Jahre angelegt und ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Nach Ministeriumsangaben stehen ab Mitte August alle notwendigen Informationen zum Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ auf der Seite der KfW zur Verfügung.

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