sam Schulte und SAF Armaturen insolvent

Sam Schulte und SAF Armaturen haben Insolvenz angemeldet. Produktion und Lieferung sollen jedoch weiterhin sichergestellt werden. Ziel ist die Sanierung der Betriebe. Die Übernahme durch einen Investor ist denkbar.

Sam Schulte und SAF Armaturen haben Insolvenz angemeldet. – © sam

Die beiden Produktionsgesellschaften der SAM-Unternehmensgruppe, die sam Schulte GmbH + Comp. in Menden sowie die SAF Armaturen GmbH in Leipzig, haben am 12. August 2016 Anträge gestellt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen.  Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschlüssen vom gleichen Tag für beide Gesellschaften das Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die sam Vertriebs GmbH & Co.KG sowie die Gesellschaften in Österreich und der Schweiz sind von den Insolvenzanträgen der beiden Gesellschaften nicht betroffen. Trotz positiver Entwicklungen waren die beiden Produktionsgesellschaften in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, die letztlich zu den Insolvenzanträgen führten.

Sanierung als Ziel

Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team haben sich inzwischen einen ersten Überblick über die wirtschaftliche Situation und die Marktstellung der Unternehmen verschafft und sehen gute Chancen für eine Sanierung und Erhaltung. Daher werden die Betriebe mit dem Ziel der Sanierung fortgeführt.  Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer werden für den Zeitraum bis zum 30. September 2016 über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt. Daneben laufen Gespräche mit den Lieferanten und Dienstleistern des Unternehmens, um eine reibungslose Produktion und Belieferung der Kunden sicherzustellen.

Bereits im Vorfeld des Insolvenzantrages waren Gespräche mit potentiellen Investoren für die SAM-Unternehmensgruppe aufgenommen worden, die jedoch aus zeitlichen Gründen bis zur erforderlich gewordenen Insolvenzantragstellung nicht abgeschlossen werden konnten. Diese Gespräche werden selbstverständlich weitergeführt.  Da in der Folge der Insolvenzanträge weitere mögliche Kandidaten für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes beim vorläufigen Insolvenzverwalter vorstellig geworden sind, gehen alle Beteiligten von einem Fortbestand des Unternehmens aus.

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