Altersgrenze: Schornsteinfeger wollen nicht für den Staat prüfen
Das Schornsteinfegerhandwerk verwehrt sich gegen eine Altersüberprüfung von Kunden, wie es im geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgesehen ist. Die Altersgrenze von 80 Jahren ist künftig wichtig, weil sie im Havariefall darüber entscheidet, ob die Gasheizung weiterlaufen darf.
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