(Kein) Aufmaß über erbrachte Leistungen – Risiko ja/nein?
Bei Geltung der VOB/B muss der SHK-Unternehmer seiner Abrechnung „Mengenberechnungen über Art und Umfang der erforderlichen Leistung, Zeichnungen und andere Belege“ beifügen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VOB/B; sog. Aufmaß).
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