Selbstüberwachungsverordnung Abwasser für NRW in Kraft

Seit dem 18. August 2020 ist die überarbeitete Fassung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) in NRW in Kraft. Fakt ist, dass Dichtheits- bzw. Funktionsprüfungen an Abwasserleitungen auf Grundlage der aktualisierten Verordnung nach wie vor notwendig sind – wenn auch eingeschränkt. Pentair Jung Pumpen bietet Seminare zum Thema an.

Die praktische Durchführung einer Dichtheitsprüfung ist Bestandteil des Seminars bei Jung Pumpen. – © Jung Pumpen GmbH

Ursprünglich war im Jahr 2007 in NRW ein klares Signal gesetzt worden. Das damals novellierte Landeswassergesetz besagte, dass Dichtheitsprüfungen einen wichtigen Anteil am Gewässerschutz haben, denn sie stellen sicher, dass Rohrleitungen dicht sind. So beschreibt es auf Bundesebene auch das Wasserhaushaltsgesetz. Heute, 13 Jahre später ist Fakt, dass Dichtheits- bzw. Funktionsprüfungen im privaten Bereich in Nordrhein-Westfalen nicht mehr für alle privaten Abwasserleitungen und Schächte fest vorgeschrieben sind.

Wann jetzt noch geprüft werden muss

Die folgende Auflistung beschreibt, in welchen Ausnahmefällen noch geprüft werden muss. Die Inhalte der SüwVO §8 kommentieren und führen wir wie folgt auszugsweise auf:
  • 1.Nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung an der Entwässerungsanlage: Das heißt also, grundsätzlich ist beim Neubauoder bei wesentlichen Änderungen > 50 % gemäß DIN EN 1610 zu prüfen!  
  • 2.Bei häuslichem Abwasser und Häusern in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 errichtet wurden: Die Prüffrist ist hier der 31. Dezember 2020.
  • 3.Bei gewerblichem Abwasser und der Errichtung der Anlage vor 1990: Hier musste theoretisch bereits bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden. Die neue Prüffrist ist der 31. Dezember 2020.
  • 4. Alle weiteren Anlagen für gewerbliches Abwasser in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
  • 5.Fälle, in denen ein begründeter Verdacht des Grundstückseigentümers vorliegt: (siehe www.recht.nrw.de ), (§ 8, Absatz 3).

Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium

Auf den ersten Blick könnte man meinen, da wäre nun nichts mehr zu tun. Dies ist nicht der Fall, denn Dichtheitsprüfungen bleiben ein Abnahmekriterium für Leitungen, wenn diese erneuert oder saniert worden sind. Gerade unter den Aspekten des Klimawandels ist davon auszugehen, dass die Ansprüche an den Rückstau- und Überflutungsschutz steigen werden und damit vielerorts Maßnahmen an bestehenden Rohrleitungssystemen vorgenommen werden. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Hauseigentümer wieder mehr in das Eigenheim investieren und so ist davon auszugehen, dass auch Investitionen in die Entwässerungsanlage verstärkt berücksichtigt werden.

Sachkundige sind weiterhin gefragt

Die Anforderungen an die Sachkundigen bleiben unverändert bestehen – dies nicht zuletzt, um den sog. „Kanalhaien“ das Dasein zu erschweren. Die Aufgabe der Sachkundigen ist es, ein Konzept für das gesamte Grundleitungssystem zu erstellen, das alle Anforderungen an eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik, (a.a.R.d.T.) entsprechende Entwässerungsanlage erfüllt und berücksichtigt. Dazu gehören u.a. Aspekte des Rückstauschutzes gem. örtlicher Satzung, die Vorgaben der jeweiligen Gebäudeversicherung sowie die sorgsam bedachte Auswahl der Sanierungsmöglichkeiten im Bestand. Der Einsatz von Hebeanlagen ermöglicht in diesem Zusammenhang vielerorts eine grabenlose Sanierung unter Berücksichtigung des aktiven Rückstauschutzes, so dass die uneingeschränkte Funktion der Entwässerung auch im Rückstaufall sichergestellt wird.

Basis- und Fortbildungsseminare zur Sachkunde in der Dichtheitsprüfung

Angepasst an die neuen Entwicklungen, bietet Pentair Jung Pumpen Seminare zur Erlangung der Sachkunde sowie Fortbildungsschulungen für bereits zertifizierte Sachkundige an. Eine Terminübersicht sowie die Möglichkeit zur Online-Buchung finden sich unter www.jung-pumpen-forum.de.

Wer sich vorab informieren möchte, kann auch an einem Online-Seminar kostenfrei teilnehmen. Das Angebot ist abrufbar über die Online-Akademie (www.jung-pumpen-onlineakademie.de).

Sowohl die Präsenz- als auch die Online-Seminare  sind zusätzlich vom Bildungsportal des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW anerkannt. Die Teilnahme gilt für die Erlangung des SHK-Expert-Zertifikates.

www.jung-pumpen.de