Startschuss für den Heizungstausch

Private Selbstnutzer von Einfamilienhäusern können bei der KfW einen Förderantrag für einen Heizungstausch stellen. Damit ist der Startschuss für den Heizungstausch 2024 gegeben. Bis zu 70 % gibt es für den Einbau einer Holz- oder Pelletsheizung, Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage. Die Mindestförderung beträgt 30 %.

Die KfW-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum ist modular aufgebaut.
Die KfW-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum ist modular aufgebaut. – © BWP/DEPI

Der Startschuss für den Heizungstausch im Jahr 2024 ist erfolgt. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) begrüßen den nunmehr erfolgten Antragsstart bei der KfW.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel freut sich: „Verbraucher haben jetzt Klarheit und können ihren Heizungstausch planen. Industrie und Handwerk stehen in den Startlöchern.“

Sein Kollege Martin Bentele vom DEPV ergänzt: „Es wird Zeit, dass der klimafreundliche Heizungsmarkt jetzt endlich aus dem Winterschlaf erwacht. Viele Verbraucher haben ihr Sanierungsvorhaben aufgeschoben, da sie auf eine sichere, lukrative Förderung gewartet haben. Die gibt es jetzt bei der KfW!“

Zuschüsse für Selbstnutzer

Hausbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, können bis zu 70 % Zuschuss zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bekommen. Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle sowie sehr saubere Holzheizungen gibt es Sonderboni. Die Grundförderung für alle anderen Heizungsbetreiber beträgt 30 %.

Andere Gebäudeeigentümer müssen sich mit der Antragstellung aber noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich im Mai bzw. August 2024 frei. Alle Antragsberechtigten können aber bis August auch schon die Heizung tauschen und bis November den Antrag bei der KfW nachreichen.

65 % Anteil erneuerbare Energie machbar

Mit einer Wärmepumpe oder einer Pelletsheizung wird die Vorgabe von mindestens 65 % erneuerbarer Energie erfüllt. Diese wird bei einem Heizungstausch gemäß dem geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG) stufenweise Pflicht.

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