Steuervorteile und bessere Förderung bei PV-Anlagen

Während viele Menschen in Deutschland noch unter hohen Energiekosten leiden, scheint für Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlage 2023 die Sonne. Seit Jahresbeginn sind die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen zu 100 % steuerfrei.

Für Hausbesitzer, die sich 2023 für Photovoltaik-Anlagen entscheiden, gibt es Steuervorteile und eine verbesserte Förderung. – © acilo on gettyimages / gc Wärmedienste GmbH

Die Erstattung der Umsatzsteuer im Kaufpreis von PV-Anlagen ist beim Finanzamt seit Januar 2023 einfacher. Hinzu kommen höhere und flexiblere Förderungen für PV-Anlagen, die die Anschaffung zusätzlich attraktiv gestalten. Gute Gründe für Häuslebauer und Hausbesitzer, die eigene Energiepolitik zu überdenken und noch dieses Jahr umzurüsten.

Strom mit PV selbst erzeugen

Seit 1. Januar 2023 sind zahlreiche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Jahressteuergesetz (JStG) für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in Kraft getreten. Mit denen können Betreiber von Solaranlagen bares Geld sparen. Mit Eigenstrom lassen sich nicht nur Hausgeräte und Beleuchtung betreiben, auch Heizen mit Solarstrom wird günstiger. Beispiele sind die Heizpatrone im Warmwasserspeicher, Wärmepumpe oder Infrarotheizung.

Weniger Steuern zahlen

Bislang mussten Betreiber von Solaranlagen Gewinne, die sie durch Einspeisung von Energie ins öffentliche Stromnetz erzielt haben, in der Einkommenssteuerklärung angeben. Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus Anlagen bis zu einer Brutto-Nennleistung von 30 Kilowatt peak (kWp) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien nun komplett steuerfrei. Bei sonstigen Gebäuden, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, gilt diese Regelung bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit. Dies gilt rückwirkend ab 2022.

Steuerberater gefragt

Dadurch entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung für Betreiber dieser Kleinanlagen. Sie sind nicht mehr verpflichtet, eine aufwändige Einnahme-Überschussrechnung durchzuführen. Zusätzlich wird die Erstattung der Umsatzsteuer beim Anschaffen einer PV-Anlage beim Finanzamt jetzt deutlich einfacher. Jetzt ist von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zum machen. Für eine individuelle steuerliche Beratung empfiehlt es sich hier, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Höhere und flexiblere Förderungen

Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleichbleibende Vergütung für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom. Neuerungen gibt es bei der Vergütung aus Strom von Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden: Die Förderungssätze bei Voll- oder Teileinspeisung pro kW sind erheblich gestiegen: durchschnittlich 30 % mehr pro kW bei Teileinspeisung. Es gibt auch eine durchschnittliche Verdopplung pro kW bei Volleinspeisung. Dazu wird die Förderung insgesamt flexibler: So werden ab sofort nicht nur Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach gefördert, sondern auch im Garten oder auf dem Garagendach.

Möglich: PV-Anlagen-Contracting

Wem die Investitionskosten zu hoch sind, der kann auf das Voll-Service-Contracting-Modell von German Contract zurückgreifen. Gegen eine vertraglich festgelegte monatliche Servicepauschale übernimmt der Energiedienstleister gc Wärmedienste GmbH aus Neuss die Investitionskosten, die Planung und sämtliche Reparaturen an der neuen Anlage – inklusive 24-h-Notfallservice sowie 15 Jahre Garantie auf die verbaute Technik.

www.germancontract.com