Stiebel Eltron gewinnt gegen Internet-Shop

Das Oberlandesgericht Dresden verbietet dem Internetanbieter ‚Pumpendiscounter‘,  Stiebel-Eltron-Durchlauferhitzer anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass es eines Drei-Phasen-Wechselanschlusses bedarf sowie

Redaktion Si

Vom qualifizierten Fachmann installiert, sorgt der Durchlauferhitzer DHE von Stiebel Eltron zuverlässig für Warmwasser.

Stiebel Eltron gewinnt gegen Internet-Shop

Das Oberlandesgericht Dresden verbietet dem Internetanbieter und sbquo;Pumpendiscounter und lsquo;,  Stiebel-Eltron-Durchlauferhitzer anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass es eines Drei-Phasen-Wechselanschlusses bedarf sowie   der Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und der Installation durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb. Die Gesetzeshüter sehen in der Unterlassung eine eindeutige Irreführung der Verbraucher. Anfang letzten Jahres hat Stiebel Eltron die Domain des Internetanbieters einer eingehenden Überprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb (UWG) unterzogen und war zu der Erkenntnis gekommen, dass durch die vorliegende Werbung dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten wurden. Eine Auffassung, der sich die Wettbewerbszentrale in Hamburg anschloss. Sie strebte daraufhin ein Verfahren gegen den Online-Shop an. Nach der Unterschriften-Verweigerung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung leitete die Wettbewerbszentrale eine gerichtliche Durchsetzung ein. Das Verfahren vor dem Oberlandgericht Dresden endete nun mit der Verurteilung des Internetanbieters. „Das Urteil zeigt, dass wir Fehlverhalten im Internet nicht dulden und hinnehmen. Unser Fokus liegt darauf, den Fachvertrieb in allen Belangen zu stärken und zu unterstützen. Wir legen Wert darauf, dass hochtechnische Elektro-Produkte von geschulten Fachhandwerkspartnern geplant und installiert werden. Sie bieten dadurch nicht nur Installationssicherheit, sondern garantieren auch, dass die Erwartungshaltungen der Verbraucher voll und ganz erfüllt werden und sie nicht durch unterlassene Informationspflichten in die Irre geführt werden“, bewertet Karlheinz Reitze, Geschäftsführer Stiebel Eltron, das jetzt ergangene Urteil.