TGA-Fachverbände begrüßen neue EU-Richtlinie

Mitte April 2018 hat das EU-Parlament der Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zugestimmt. Drei deutsche TGA-Verbände befürworten die Neuerungen.

Günther Mertz, Geschäftsführer der drei deutschen TGA-Verbände BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband begrüßt, dass das Europäische Parlament der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zugestimmt hat. – © FGK

Ziel der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu verbessern und den Komfort und die Luftqualität in Gebäuden sicherzustellen. „Die maßgeblichen Anregungen der Branche wurden in der Novelle umgesetzt und sind ein weiterer Schritt in Richtung Energieeffizienz und mehr Innenraumluftqualität“, betont Günther Mertz, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) sowie des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband).

Maßnahmenpaket für mehr Energieeffizienz

Für die Fachverbände sind folgende Punkte der Richtlinie von besonderer Bedeutung: die energetische Inspektion von Klimaanlagen, die Förderung intelligenter Technologien, die Einführung eines so genannten Smartness-Indicators, die Festlegung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Förderung energetischer Renovierung von Bestandsgebäuden und der Abschluss einer Durchführbarkeitsstudie zur Inspektion von Lüftungsanlagen bis 2020. Nach Ansicht der drei Verbände ist das Maßnahmenpaket, insbesondere die energetische Inspektion von Lüftungsanlagen, ein effektiver Weg, die Energieeffizienz der Lüftungsanlagen wirtschaftlich zu verbessern und thermischen Komfort sowie Innenraumluftqualität in Gebäuden sicherzustellen. „Das ist im Sinne der Anlagenbetreiber, der Nutzer und der Umwelt. Die reformierte Richtlinie trägt der Gesundheit, der Produktivität und dem Komfort der Gebäudenutzer Rechnung“, resümiert Mertz.

Teil des „Winterpakets 2016“ der EU-Kommission

Der weitere Verlauf der europäischen Rechtsetzung sieht vor, dass der Ministerrat noch seine formale Zustimmung zu den beschlossenen Neuerungen der EPBD geben muss, bevor die Richtlinie 20 Tage später in Kraft tritt. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die verabschiedeten Änderungen sind Teil des so genannten „Winterpakets 2016“ (Energy Efficiency Directive Winter Package 2016), mit dem die EU-Kommission den Ausbau der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien voranbringen sowie die Rolle der Verbraucher stärken möchte. Die TGA-Verbände werden laut Mertz auch die weiteren Verhandlungen intensiv begleiten und fordern den nationalen Gesetzgeber auf, die EPBD-Richtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen.

www.btga.de

www.fgk.de