TÜV Rheinland: Inspektion von Klimaanlagen

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen deckt regelmäßig Einsparpotenziale im Betrieb auf. Nicht zu vergessen dabei ist, dass Klimaanlagen über 12 kW regelmäßig verpflichtend zu prüfen sind.

Wartung einer Klimaanlage.
Wartung einer Klimaanlage. – © TÜV Rheinland/shutterstock

Betreiber von Klima- und Lüftungsanlagen können Energiekosten senken und zugleich das Klima schützen, wenn sie ihre Systeme fachmännisch überprüfen lassen. Sachverständige von TÜV Rheinland entdecken bei solch einer Inspektion von Klimaanlagen regelmäßig beträchtliche Einsparmöglichkeiten.

Oft sind Anlagen zu lange in Betrieb oder zu stark eingestellt. Karsten Günther, Experte für die Inspektion von Klimaanlagen beim TÜV Rheinland, nennt typische Beispiele: „Viele Anlagen laufen länger als nötig oder sind auf eine höhere Leistung eingestellt, als für ein angenehmes Raumklima erforderlich wäre.“

Prüfpflicht seit 2007

Eine Prüfung der Anlagen bietet jedoch nicht nur großes Potenzial zur Energieeinsparung. Sondern alle Betreiber von Klimaanlagen mit über 12 kW Nennleistung sind bereits seit 2007 verpflichtet, ihre Anlage alle zehn Jahre überprüfen zu lassen.

Da es kein zentrales Register von Klimaanlagen gibt, ist allerdings ungewiss, wie viele Betreiber der gesetzlichen Pflicht zur Inspektion von Klimaanlagen bisher nachgekommen sind. Karsten Günther vermutet, dass bisher nur wenige ihre Anlagen überprüfen ließen. „Wer seine Anlage prüfen lässt, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern spart fast immer direkt Energie ein.

Einsparpotenzial erkennen und heben

Die Fachleute von TÜV Rheinland analysieren bei einer Prüfung die Anlage, die Nutzungsgewohnheiten sowie das Gebäude. Aus den Prüfberichten erfahren Betreiber, wie sie ihre Anlagen effizienter gestalten können.

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