Mit dem Jahreswechsel haben weitere Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Damit gemeint sind gesetzliche Bestimmungen, die Hausbesitzern vorschreiben, Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren. Ein Überblick:

In der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) vom Mai 2024 wurde u. a. die Nutzung von Solarenergie verankert. Neue gewerbliche und öffentliche Gebäude sollen ab 2026 Solarenergie nutzen. Ab 2027 gilt dies für alle gewerblichen und öffentlichen Gebäude im Zuge einer Sanierung. Für neue Wohngebäude sollen die Mitgliedstaaten die Solarpflicht ab 2029 umsetzen, für neue überdachte Parkplätze an Gebäuden bis 2029.
Regelung in Deutschland
Deutschland hat die EU-Vorgabe bisher nicht umgesetzt. Eine bundesweite Solarpflicht für Gewerbedächer war bislang im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankert, ging jedoch nicht in ein bundesweites Gesetz ein. Aber auf Länderebene haben einige Bundesländern und auch Kommunen für bestimmte Gebäude, meist für Gewerbedächer oder Parkplätze, eine Solarpflicht seit 2022 eingeführt.
Eine Solarpflicht für private Hausbesitzer besteht aktuell (Stand: Januar 2025) nur in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie einigen Städten. Die Pflicht zur Solaranlage gilt dann entweder bei Neubau, umfangreicher Dachsanierung oder beidem. Weitere Bundesländer haben bereits für die kommenden Jahre eigene Vorgaben beschlossen bzw. sind in Planung.
Was bedeutet Solarpflicht?
Mit Solarpflicht – auch als Solardach-Pflicht, Solaranlagen-Pflicht oder solare Baupflicht bezeichnet – sind gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Installation und Nutzung von Solaranlagen auf Dächern gemeint. In erster Linie bezieht sie sich auf Photovoltaik-Dachanlagen. Aber auch die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung kann auch eine Erfüllungsoption der Solarpflicht sein.
Bundesländer mit Solarpflicht
Bisher haben acht Bundesländer eine Solarpflicht, die auch Wohnhäuser umfasst: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Bei der Solarpflicht gibt es eine Differenzierung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Die Bundesländer haben sie bisher zuerst für Neubauten eingeführt. Eine Verpflichtung zur PV-Installation im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung gibt es bisher nur in sechs Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen.
Als erste Bundesländer führten 2022 Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Solardach-Pflicht ein – zunächst jedoch erstmal nur für Nicht-Wohngebäude bzw. größere Parkplätze. 2023 zogen Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen (nur Parkflächen), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit eigenen Regelungen nach. Seit Mitte 2024 gehören auch Brandenburg und Bremen zu den Bundesländern mit Solarpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen derzeit (Stand: Januar 2025) noch über keine entsprechenden Regelungen. Teils sind diese aber in Planung.

Ausnahmen bei ungeeignetem Dach
Die Solarpflicht für eine PV-Anlage gilt nicht, wenn die Installation technisch unsinnig oder unwirtschaftlich ist. Beispiele dafür sind eine Dachausrichtung nach Norden, starke Verschattung oder unzureichende Statik des Daches.
Die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland sieht eine bundeseinheitliche Regelung für Solaranlagen auf Gebäuden dringend geboten. Sie hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis: Die Umsetzung eines bundesweiten Solarstandards ist angesichts der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie und der nationalen Klimaschutzziele nötig.
Information und Gesetzesgrundlagen in den einzelnen Bundesländern (Klick auf den Link): Baden-Württemberg (Praxisleitfaden zur PV-Pflicht), Bayern (Details im Landesgesetz), Berlin (Online-Tool zur Abfrage), Brandenburg (Bauordnung), Bremen (Solargesetz), Hamburg (PDF PV-Leitfaden), Hessen (Pressemitteilung), Niedersachsen (Bauordnung), Nordrhein-Westfalen (Bauordnung), Rheinland-Pfalz (Landesgesetz) und Schleswig-Holstein (Klimaschutzprogramm 2030, S. 10).
Quellen: www.daa.net, www.adac.de, www.dgs.de