Einigung beim Solarpaket I

Auf das Solarpaket I zum Beschleunigen des Ausbaus von PV-Strom hat sich die Ampelkoalition am 15. April nach einiger Verzögerung geeinigt. Die heimische PV-Industrie bekommt nun doch keine staatliche Unterstützung, auch inhaltlich gab es Änderungen. Ein Überblick über das neue Solarpaket (Auszug):

PV-Dach, im Hintergrund Reichstagskuppel
Am 15. April 2024 hat sich die Ampelkoalition auf das Solarpaket I geeinigt. Eine Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag wird in einer der kommenden zwei Sitzungswochen des Bundestages erwartet. – © BSW Solar

Im Sommer vorigen Jahres lag das Gesetz als Entwurf vor. Es sollte schon ab 1. Januar 2024 in Kraft getreten sein. Doch die Regierungsparteien konnten sich nicht einigen, dann kam die Haushaltsdebatte. Die aktuelle Version begrüßen die Branchen-Verbände. Es gibt aber auch Kritik.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Einigung auf Gesetzesreformen zum Beschleunigen des PV-Ausbaus. Das Reformpaket enthalte eine Vielzahl an Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die den weiteren Ausbau der Photovoltaik und Solarstromspeicher vereinfachen werden. Die Solarwirtschaft und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisieren aber gleichzeitig fehlende Investitionsanreize für heimische Solarfabriken.

Gut findet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) das Anheben der maximalen PV-Anlagengröße auf 50 MW, anstelle des Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit könne man ineffiziente PV-Anlagengrößen vermeiden. Kritsch sieht der BDEW, dass die ursprünglich auf allen Flächen geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen nur noch auf öffentlichen Flächen gelten soll.

Mieterstrom und Balkon-PV

Neu im Solarpaket I ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Mieterstrom fördert das Gesetz, auch wenn die PV-Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen installiert sind.

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung werde es künftig leichter, die Potenziale für Prosuming und Sektorenkopplung zu nutzen. Und das ohne umständliche „Stromversorger-Bürokratie“ und ohne die Installation teurer Messtechnik. Das betrifft rund 6 Mio. Mehrfamilienhäusern mit 2 bis 6 Wohneinheiten, so der BSW.

Mit diesem Paket sorge die Bundesregierung für eine deutlich vereinfachte Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern, meint Gero Lücking, Head of Smart Metering beim Energiedienstleister Techem. Er sagt: „Wir sind überzeugt, dass so wie heute Heizungsanlagen schon bald auch Photovoltaikanlagen zum Ausstattungsstandard von Wohn- und Gewerbeimmobilien dazu gehören werden. Das Gesetz schafft unbürokratisch eine ‚Win-Win-Situation‘ für Eigentümer und Mietende.“

Das Solarpaket I will den Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen. Der Gesetzentwurf definiert diese Steckersolargeräte als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, grenzt diese von der Installation größerer Solarsysteme rechtlich ab und vereinfacht ihre Nutzung und Anmeldung. Künftig soll man das „Balkonkraftwerk“ nur noch in einer Datenbank eintragen müssen. Das ist schon ab 1. April möglich. Alte nicht-digitale Stromzähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom z. B. vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Gewerbe-PV im Solarpaket I

Das Errichten von Solaranlagen auf Unternehmensdächern in der Leistungsklasse 40 bis 750 MW erleichert das Solarpaket. Die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom werden angehoben. Mit der aktualisierten „Solarstadl-Regelung“ können auch Landwirte, die seit 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit PV-Anlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten.

Gegenüber dem Gesetzesentwurf soll aber im neuen Solarpaket die Grenze für die verpflichtenden Teilnahme an Gewerbedach-Auktionen als Fördervoraussetzung von 1 MW auf 0,75 MW abgesenkt werden. Der BSW sieht das als Marktbarriere.

Netzanschluss wird einfacher

Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von 4 Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden. Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden, u. a. durch Erhöhen des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung.

Solarpaket I will Batteriespeicher fexibler machen

Im Solarpaket sind Neuregelungen enthalten, die eine flexible Betriebsweise von Stromspeichern (multi-use) ermöglichen. So soll der Speicher Netzstrom laden können, ohne dass der der EEG-Vergütungsanspruch verloren geht.

Informationen der Bundesregierung zum Solarpaket I.

Quellen: www.bsw.de , www.bee-ev.de , www.bdew.de