VDE-AR-N 4100: Neue Vorgaben für Wandler- und Zähleranlagen

Die novellierte VDE-AR-N 4100 bringt seit April 2026 neue Vorgaben für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz. Der DVGW weist darauf hin, weil erstmals Wandleranlagen einheitlich geregelt werden – ein Thema, das durch Wärmepumpen, PV und Ladeinfrastruktur im Wohnungsbau an Bedeutung gewinnt.

Elektriker arbeitet an einem Schaltschrank mit Zähleranlage
Die neue VDE-AR-N 4100 schafft einheitliche Vorgaben für Wandler- und Zähleranlagen. Erstmals definiert sie einheitliche Regeln für Wandleranlagen, die zunehmend in Wohngebäuden mit hohem Leistungsbedarf – etwa durch Wärmepumpen, PV, Batteriespeicher – zum Einsatz kommen. – © Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Wandleranlagen in vier Baugrößen
Bei Strömen über 63 A Aussetz­be­trieb bzw. 44 A Dauer­be­trieb werden Wand­ler­mes­sungen benö­tigt. – © Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Die novellierte VDE-AR-N 4100:2026-04 „TAR Niederspannung“ gilt seit dem 1. April 2026. Die Anschlussregel definiert die technischen Mindestanforderungen für Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz und erweitert die bisherigen Vorgaben um neue Regelungen für Zähler- und Wandleranlagen. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die wichtigsten Neuerungen hin.

Wandleranlagen: Das ist neu

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die erstmalige ausdrückliche Aufnahme von Wandleranlagen in die Anwendungsregel. Diese speziellen elektrische Verteiler- und Messanlagen werden bei hohen Stromstärken ab ca. 44 A Dauerstrom bzw. 63 A Aussetzbetrieb eingesetzt.

Hintergrund der Änderung ist der steigende elektrisch Leistungsbedarf in Gebäuden: Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Wallboxen sowie Ladesäulen führen zunehmend dazu, dass klassische Direktmessungen an ihre Grenzen stoßen. Dadurch benötigt man zunehmend Wandleranlagen auch im Wohnungsbau. Mit der neuen Norm werden Aufbau und Komponenten dieser bundesweit harmonisiert.

Neuerungen für Stromzähleranlagen

Auch bei Zähleranlagen ergeben sich laut DGWZ wesentliche Neuerungen. Sowohl bei BKE-I-Zählerplätzen (elektronische Haushaltszähler) als auch bei 3-Punkt-Zählerplätzen kann künftig optional ein Verteilerfeld oberhalb des anlagenseitigen Anschlussraums (AAR) vorgesehen werden. Dort lassen sich beispielsweise Steuer- und Schutzgeräte für Ladeeinrichtungen unterbringen. Zusätzlich wird bei 3-Punkt-Zählerplätzen ein Hauptschalter im AAR verpflichtend. Dies erhöht die Sicherheit am Zählerplatz und ermöglicht eine allpolige Trennung vom Netz.

Standardisierung von Wandleranlagen

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Standardisierung von Wandleranlagen. Bislang mussten Komplettschränke und -felder häufig an die individuellen Vorgaben der jeweiligen Verteilnetzbetreiber angepasst werden. Die neue VDE-AR-N 4100 harmonisiert nun u. a. den Aufbau, die Funktionsflächen, die Wandlerprüfklemme sowie den Spannungspfad. Dadurch sollen Planung, Auswahl und Installation vereinfacht sowie Fehlerquellen reduziert werden.

Mit der Novellierung der VDE-AR-N 4100 wird das Regelwerk an die veränderten Anforderungen der modernen Energieversorgung angepasst. Gleichzeitig wird mehr Planungssicherheit für Elektrofachbetriebe, Planer und Hersteller von Zähler- und Wandleranlagen geschaffen.

Informationen zur Normnovelle beim VDE

Weiterführende Informationen beim DGWZ:
www.dgwz.de/regeln/vde-ar-n-4100