VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich

Neben den bekannten Nachweisformularen für die Förderung von Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus stellt der Spitzenverband der Gebäudetechnik (VdZ) nun auch ein Formular für Nichtwohngebäude zur Verfügung

Im Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik (VdZ) sind nun insgesamt acht Verbände gebündelt. Seit Ende April zählt auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) dazu. – © VdZ

Der VdZ entwickelt in enger Zusammenarbeit mit KfW und BAFA die Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. In diesem Rahmen ist nun ein weiteres Formular für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden erarbeitet worden. „Das neue Formular wurde für größere und komplexere Gebäude, zum Beispiel mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt“, teilte der VdZ am 25. April mit.

Anpassung bestehender Formulare

Die Leistungsbeschreibung befindet sich wie gewohnt auf der zweiten Seite des Formulars. Die VdZ-Projektgruppe arbeitet momentan an der Fachregel Heizungsoptimierung, die um das Thema Nichtwohngebäude erweitert werden soll. Zudem wurden die bestehenden Formulare an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die seit dem 17. April 2018 gelten, angepasst. Der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme kann nun auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Somit stehen jetzt drei Formulare zur Verfügung:

  • Einzelmaßnahmen (Verfahren A und B): Das bekannteste Formular wird für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA-Marktanreizprogramm (MAP) und das BAFA-Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) genutzt.
  • Verfahren B für KfW-Effizienzhäuser (Wohngebäude): Dieses Formular wird von der KfW für die Förderung von Sanierung und Neubau zum Effizienzhaus in den EBS-WG-Programmen 151 und 430 genutzt.
  • Neu: Verfahren B für KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude): Das neue Formular kann ab jetzt für die KfW-Förderung bei Sanierung und Neubau von großen Nichtwohngebäuden genutzt werden (EBS-NWG-Programme 217/218, 220/219 und 276/277/278). Für diese Fälle gab es bisher kein Nachweisformular. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen in Nichtwohngebäuden kann weiterhin das Formular Einzelmaßnahmen genutzt werden.

www.vdzev.de