Veraltete Holzöfen 2024 austauschen

Die Austauschfrist für alte Holzöfen endet am 31. Dezember 2024. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Darauf weist der Industrieverband HKI hin.

Holzkaminofen im gemütlichen Wohnraum
Heutige Holzfeuerstätten mit moderner Verbrennungstechnik sind sparsamer, effizienter und emissionsärmer als Altgeräte. – © HKI

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) informiert weiter, dass alle neuen Holzfeuerstätten aus dem Handel die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Sie sind auf dem aktuellen Stand der Technik, so dass Ofenbesitzer auch zukünftig mit ihnen heizen dürfen. Alte Feuerstätten hingegen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) entsprechen.

Holzöfen: Keine Filterpflicht ab 2025

Zudem betont der Verband, dass der Einbau von Feinstaubfiltern weder jetzt, noch ab dem Jahr 2025 vorgeschrieben ist. Sämtliche Presseberichte in dieser Richtung seien falsch. Alle Öfen, die nach dem 21. März 2010 installiert sind, können auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden.

HKI-Datenbank gibt Auskunft

Wer seinen Holzofen vor diesem Stichtag angeschafft hat, sollte zunächst ein Blick in die Datenbank des HKI (www.cert.hki-online.de) werfen. Dort steht, ob das Gerät die hohen Anforderungen der BImSchV bereits erfüllt. Denn einige dieser Geräte sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Es gibt Holzfeuerstätten, die bereits der 1. Stufe der Verordnung entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen.

Ofen tauschen oder Staub mindern

Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Ist dieses nicht der Fall, muss die veraltete Feuerstätten bis Ende des Jahres modernisiert werden. Das bedeutet entweder austauschen oder Staubminderungsmaßnahmen nachrüsten. Der Einbau von Filtern oder Staubabscheidern mindert den Staub. Es ist zu prüfen, ob sich Nachrüsten und anschließend Nachmessen durch den Schornsteinfeger lohnt. Oft ist ein neues, modernes Gerät kostengünstiger.

Schornsteinfeger kontrolliert Holzöfen

Im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau kontrolliert der Schornsteinfeger nach Ablauf der Frist die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen bzw. die zuständige Behörde zu informieren. Die Modernisierung von Altgeräten wird stufenweise bereits seit dem Jahr 2013 per Gesetz durchgeführt. Haushalte, die die veraltete Wohnraumfeuerstätte noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten nun zügig handeln. Ansonsten droht die Stilllegung.

Rechtzeitig neuen Ofen einbauen

Der HKI rät zum rechtzeitigen Modernisieren, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt. Laut Statistik des Schornsteinfegerhandwerks ist jedes vierte Altgerät von dieser vorerst letzten Austauschwelle betroffen. Die Nachfrage nach Neugeräten und deren Montage ist hoch. Da die Holzfeuerung in der warmen Jahreszeit nicht genutzt wird, ist bereits jetzt der optimale Zeitpunkt, sich mit dem örtlichen Kachelofenbauer oder Ofenstudio in Verbindung zu setzen und den anstehenden Ofentausch zu planen.

Der Ofenverband rät, eine neue Feuerstätte mit moderner Technik, wie elektronischer Abbrandsteuerung, Katalysator und Staubabscheider anzuschaffen. Denn insbesondere stadtnahe Kommunen können für neu installierte Kamin- und Kachelöfen besondere Anforderungen stellen, die über die bundesweite Vorgabe der BImSchV hinausgehen.

www.ratgeber-ofen.de