Verzögerte Bundesförderung Energieberatung

Der Gebäudeenergieberater-Verband GIH e. V. kritisiert das verzögerte Fließen von Fördermitteln bei der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Das zuständige Bundesamt BAFA reagiert und spricht von einer zeitlichen Staffelung für das erste Halbjahr und damit verbundene Wartezeit. Aber alle bewilligten Anträge würden ausgezahlt.

gelbes Logo mit weißem Schriftzug GIH -Energieberatendenverband
Der GIH vertritt die Interessen unabhängiger Energieberaterinnen und Energieberater deutschlandweit. Er kritisiert aktuell das verzögerte Fließen von Fördergeldern für Energieberatungen. – © GIH Bundesverband e.V.

Nach Ansicht des GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e. V. fließen aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Mittel nur verzögert an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Jetzt hätte die für die Abwicklung zuständige Behörde eine Bewilligungspause ausgerufen.

Warteschlange für Fördermittel

„Laut einem Schreiben des BAFA stellt das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur zeitlich gestaffelt zur Verfügung. Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher beziffert wird, ist das Geld wohl bereits aufgebraucht. Weshalb Energieberatende und Hausbesitzende wieder einmal in die Warteschlange verwiesen werden“, erläutert Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH.

Verzögerte Bundesförderung mit Folgen

Dass im Beratungsförderungsprogramm derzeit keine Anträge mehr bewilligt werden, hat laut GIH weitreichende Folgen. „Da die Bundesregierung in anderen Programmen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Voraussetzung gemacht hat, wird Sanierungswilligen der Zugang zur maximalen Förderung verbaut. Z. B. sorgt ein Sanierungsfahrplan bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für 5 % mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf max. 60.000 Euro. Liegt der iSFP nicht vor, sinkt die staatliche Unterstützung im Extremfall von 12.000 auf 4.500 Euro“.

„Der abermalige Förderstopp sorgt für enorme Unsicherheit und verzögert Sanierungsprojekte unnötig“, kritisiert Bolln. Er stört sich auch an der unklaren Kommunikation aus Politik und Verwaltung. Bau- und Sanierungsprojekte seien mittel- bis langfristige Vorhaben. Sie seien in puncto Förderung auf Transparenz und Verlässlichkeit angewiesen.Informationen zu Förderbudgets, Zeiträumen oder drohenden Engpässen fehlten aber völlig.

„Verwaltung überrascht von hoher Nachfrage“

Verwundert ist Bolln auch hinsichtlich der von Verwaltungsseite geäußerten Überraschung über die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen. Er sagt: „Mal ehrlich. Wenn ich Ende 2023 einen zweimonatigen Förderstopp hatte, dann darf ich mich doch nicht wundern, wenn die Anträge Anfang 2024 nachgeholt werden. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber dem Sanierungsfahrplan zum Jahreswechsel eine höhere Bedeutung verliehen hat und deutlich mehr Sanierungswillige fachmännische Beratung wünschen. Führt man sich das alles vor Augen, fragt man sich schon, ob das politische Handeln eigentlich noch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern hat oder ob es gar ein Interesse gibt, die Energiewende im Gebäudebereich zu verzögern.

Einige Energieberatende hegen bereits den Verdacht, dass unabhängige Beratung gar nicht gewünscht ist. Denn große und kapitalstarke Beratungsunternehmen stören sich an verzögerten Mittelfreigaben nur bedingt. Nicht wenige Anleger wollen über Investitionen in solche Unternehmen ihre Rendite erhöhen – was freilich fatal wäre.“

Töpfe für Bundesförderung voll

Positiv ist aus Sicht des GIH-Bundesvorsitzenden jedoch die Tatsache, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es nur an der Freigabe der Gelder hapert. Dies müsse sich schnell ändern, damit gerade wieder wachsendes Vertrauen nicht abgewürgt werde.

Das BAFA hat auf die Kritik mit einer Meldung am 28. März reagiert und dementiert einen „Förderstopp bei Beratungsprogrammen“. Die allgemeine Zuweisung der Mittel im KTF erfolge seitens Bundesfinanzministerium (BMF) zunächst zeitlich gestaffelt für das erste Halbjahr 2024. Aufgrund der Staffelung könne es bei Mittelzuweisung in Ausnahmefällen bei Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich. Das Bundesamt betont, dass es weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen nimmt. Die Anträge zahlt es aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden.

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