Alle Energieförderprogramme 2024 laufen wieder

Die wegen der Haushaltssperre im Dezember 2023 auf Eis gelegten Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat das Wirtschaftsministerium (BMWK) wieder freigegeben. Vorausgegangen war die Einigung der Ampelkoalition zum Haushalt 2024 am 18. Januar. Ein Überblick über die Energieförderprogramme des BAFA:

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Das Antragstellen für Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich. – © Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das BMWK hat am 22. Januar 2024 mitgeteilt, dass es die Antrags- und Bewilligungspause für alle BMWK-Förderprogramme im KTF aufgehoben hat. Damit dürfen die Bürger und Unternehmen wieder Anträge in den Förderprogrammen stellen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Energieberatung wieder gefördert

Im begonnenen Januar kritisierten Energieberaterverbände, dass die ausgesetzte Energieberatungsförderung die Arbeit und letztendliche die Existenz ihrer Mitglieder gefährde. Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich nach BEG sind die individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP) Voraussetzung, überhaupt eine staatliche Förderung zu bekommen. Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist ab sofort die Antragspause und die Blockierung aller Förderungen beendet.

Die BAFA-Energieförderprogramme

Fortgesetzt werden die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Es gelten die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung.

Das BAW ist kein Förderprogramm für Wärmepumpen. Es fördert die Mitarbeiterschulung in Betrieben, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Den Wärmepumpeneinbau bezuschusst die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über die BEG.

Für die Förderung BEW ist das Antragsportal ab 22. Januar 2024 geöffnet. Anträge für die Bundesförderung EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.

www.bafa.de