Villeroy & Boch neuer Partner für die HÜV 2.0

Mit der Villeroy & Boch AG aus dem Saarland gewinnt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) einen neuen Kooperationspartner für die Haftungs-Übernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0). Villeroy & Boch verpflichtet sich damit, SHK-Innungsbetriebe bei Mängelhaftungsansprüchen zu unterstützen.

Bei der HÜV 2.0 geht es um die Sicherheit im Produktschadensfall. – © ZVSHK

Die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 sichert die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe ab, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Produkts verursacht sind. „Seit Jahresanfang 2023 gilt die Vereinbarung mit Villeroy & Boch. Die HÜV 2.0 wird von unserem Handwerk besonders geschätzt, weil es um die Sicherheit im Produktschadensfall geht“, betont ZVSHK-Jurist Dr. Henning Gandesbergen die Auswirkungen der HÜV 2.0.

Gleichzeitig hat Villeroy & Boch den Zertifizierungsantrag zum ZVSHK-Qualtitätszeichen (QZ) gestellt. Damit ist eine acht Wochen andauernde Prüfungsphase eröffnet, in der SHK-Unternehmer und sonstige Branchenbeteiligte zum Antrag von Villeroy & Boch Stellung beziehen und gegebenenfalls berechtigte Einsprüche dagegen vorbringen können. „Der ZVSHK wird jedem Kommentar nachgehen. Der Prozess ist ein transparentes Verfahren und profitiert von der Beteiligung der gesamten SHK-Branche“, erklärt Birgit Jünger, QZ-Beauftragte des ZVSHK.

Das Qualitätszeichen soll SHK-Betrieben Orientierung und Sicherheit geben. Der ZVSHK zeichnet Hersteller aus, die das SHK-Fachhandwerk in besonderem Maße unterstützen. Die HÜV 2.0 ist eines der wichtigsten von über 30 Kriterien, anhand derer die Hersteller zertifiziert werden, die für diese besonderen Leistungen stehen. Mit dem Abschluss der HÜV 2.0 erfüllt Villeroy & Boch bereits ein wichtiges Kriterium für die Zertifizierung zum ZVSHK-Qualitätszeichen.

www.zvshk.de