Bis zu 70 % Förderung für neue Pelletsheizung

Die Holz- oder Pelletsheizung erfüllt die Anforderung des Heizungsgesetzes (GEG) und gilt als klimafreundlich. Die Bundesregierung honoriert das jetzt beim Heizungstausch mit einem Förderzuschuss von bis zu 70 %. Auch ein Zusatzbonus von 2.500 Euro für besonders staubarme Biomasseheizungen ist möglich.

durchsitiges Sparschwein mit Holzpellets gefüllt
Wer mit klimafreundlichen Holzpellets heizt, profitiert nicht nur von der staatlichen Förderung beim Heizungstausch, sondern auch bei den geringen Brennstoffkosten. – © DEPI/Deutsches Pelletinstitut
Diagramm mit Vergleich Brennstoffkosten Pellets-Flüssiggas-Erdgas-Heizöl-Kohlebriketts
Der CO2-Preis beträgt für alle Holzbrennstoffe 0 Euro. Berechnung auf Basis Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG), Berichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2023) und Heizkostenverordnung sowie aufgrund von Branchenverbandsangaben (Dichte Flüssiggas, Heizwert Erdgas). Alle Angaben sind inkl. MWSt. – © DEPI/Deutsches Pelletinstitut

Das Deutsche Pelletinstitut GmbH (DEPI) informiert: Weil Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft CO2-neutral verbrennt, unterliegen Holz und Pellets nicht der aktuell wieder erhöhten CO2-Abgabe für Brennstoffe wie Heizöl und Gas. Deswegen erfüllen Holz- und Pelletsheizungen durchweg den Anteil von 65 % erneuerbare Wärme. Den schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 01.01.2024 stufenweise für alle Neu- und Bestandsbauten vor.

Förderung Pelletsheizung im BEG

Der Staat belohnt die Installation von Holz- und Pelletsanlagen seit diesem Jahr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit attraktiven Fördersätzen. Bis zu 70 % Zuschuss für Investitionskosten bis 30.000 Euro sind beim Heizungstausch möglich. Zusätzlich zu dieser Förderung werden besonders emissionsarme Holzheizungen oder wasserführende Pelletskaminöfen mit einem 2.500 Euro hohen Bonus belohnt.

Jetzt mit Pelletsheizung starten

Auch wenn die Verbraucher erst Ende Februar 2024 Förderanträge bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) stellen können, kann mit dem Einbau der neuen förderfähigen Pelletsheizung sofort begonnen werden. Laut DEPI ist der Zeitpunkt jetzt perfekt. Mit dem Förderantrag kann man sich bei einer Auftragserteilung bis Ende August ausnahmsweise bis November 2024 Zeit lassen. Das Handwerk hat freie Kapazitäten, alle Pelletskessel-Typen sind direkt lieferbar und Fördermittel ausreichend vorhanden. Vorausschauende Verbraucher nutzen die Gelegenheit jetzt zum Heizungstausch hin zu Pellets.

Detaillierte Informationen zum Heizungstausch und der BEG-Förderung sind zu finden unter www.depi.de/foerderprogramme. Speziell auf Pelletsanlagen qualifizierte Heizungsbauer findet man per Postleitzahlsuche unter www.pelletfachbetrieb.de.

www.depi.de

Grafik zur BEG-Förderung Pelletsheizung 2024
70 % der Investitionskosten plus 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag können Hausbesitzer beim Heizungstausch mit Pellets als staatlichen Zuschuss erhalten. – © DEPI/Deutsches Pelletinstitut