Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher – durch neue Gesetzesänderungen vom 4. September 2024 will die Bundesregierung den Ausbau von Geothermie-Heizungstechnik erleichtern. Genehmigungsverfahren dafür sollen jetzt schneller laufen.


Für ein schnelleres Umsetzen der Wärmewende hat das Bundeskabinett neue Gesetzesänderungen am 4. September beschlossen. Damit sollen Genehmigungen für die Erschließung der Geothermie sowie dem damit verbundenen Ausbau von Erdwärmepumpen und Wärmespeichern schneller erteilt werden. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung im Juli beschlossenen Wachstumsinitiative.
Potenzial der Geothermie
Nach Ansicht des Wirtschaftsministers Robert Habeck wurde das Potenzial der Geothermie jahrzehntelang in Deutschland vernachlässigt. Er sagt: „Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein. Wir sorgen dafür, dass die Wärmeenergie aus tiefen Erdschichten für unsere Energieversorgung gezielt und unbürokratisch erschlossen werden kann.“
Das BMWK gibt an, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Raumwärme bislang weniger als ein Fünftel ausmacht. Habeck spricht der Erdwärme für das Erhöhen des erneuerbaren Wärmeanteils eine wichtige Rolle zu. Rund ein Viertel der Wärme in Deutschland könnten nach seiner Ansicht geothermischer Systeme erzeugen. Zusammen mit Wärmepumpen soll die Geothermie nach Willen der Ampel zukünftig “zu einer der wichtigsten Energiequellen für das Heizen“ werden. Mit den gesetzlichen Änderungen werden Geothermie-Anlagen und die damit verbundenen Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeicher nun schneller und einfacher zugelassen. Dazu gibt es Änderungen in mehreren Gesetzen..
Diese Gesetzesänderungen kommen
Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll die oberflächennahe Geothermie nicht mehr in den Anwendungsbereich des Bergrechts fallen. Bergrechtliche Zulassungsverfahren werden für oberflächennahe Geothermie daher nicht erforderlich sein. Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung des Bundestages
Die Bundesregierung kündigt ebenso an, dass das eigens dafür vorgesehene Artikel-Gesetz die Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert. Dafür sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht.
Die Behörden müssen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden. Die Bergämter können dann auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht absehen.
Bürokratieabbau für Geothermie in Privathaushalten
Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Kleine Wasser-/Wasser-Wärmepumpen und Erdwärmekollektoren bei Wasser/-Sole-Wärmepumpen für Privathaushalte brauchen keine wasserrechtliche Genehmigung mehr. Die Anlage muss nur bei der Behörde angezeigt werden.
Weitere Erleichterungen
Flankierend finden sich im bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes laut Bundesregierung „ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen“. Darin sind Weichen gestellt für schnelle und fachlich fundierte Genehmigungen. Ebenfalls beschlossen ist eine Baurechtsnovelle Geothermievorhaben im Außenbereich. Als nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher befassen. Weitere Information beim BMWK: