ZVSHK zu GEG-Beschluss: Schnell durch attraktive Förderanreize flankieren

Am Freitag, 8. September 2023, hat das deutsche Parlament das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach langer Diskussion verabschiedet. Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, mit dem Standpunkt des Fachverbands:

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, hätte sich aus Branchensicht ein besseres GEG gewünscht und fordert Nachbesserungen bei der Heizungsförderung und bald ein durchdachtes Wärmeplanungsgesetz. – © ZVSHK/www.christoph-papsch.de

Der Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann sagt:„Endlich: Die heute im Bundestag verabschiedete Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hätte deutlich schneller und besser kommen können. Sie trägt hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden.

Im jetzt beschlossenen Gesetz werden Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert. Aber es ist nicht zuletzt aufgrund unserer Eingaben besser geworden als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war: Es bietet Investoren Technologieoffenheit, setzt nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen. Die Nutzung und Ausschöpfung regionaler Holzenergiepotenziale ist möglich, die gesamte Palette Erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden.“

SHK-Fachhandwerker-Expertise gefragter denn je

„Der Wärmemarkt wird deutlich komplexer. Die Expertise des SHK-Fachhandwerks in der Energieberatung, Planung und Installation sowie Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen gerät damit noch stärker in den Fokus. Und wird auch mit dem Gesetz gestärkt.“, so Bramann und weiter:„. Auf diese Expertise sollten Kunden, Hausbesitzer und Heizungsbetreiber jetzt umso mehr setzen. Das nachhaltige politische Einwirken des ZVSHK auf Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung hat sich insofern gelohnt.“

ZVSHK fordert Klarheit bei Heizungsförderung

„Um bezüglich künftiger Investitionen in Klimaschutz wieder belastbar beraten und die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bedarf es jetzt dringend auch Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt.

Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch, bremst sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen. Eine Anhebung auf mindestens 45.000 Euro ist erforderlich. Um Stillstand im Markt zu verhindern bzw. den bestehenden zu überwinden, muss zudem bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden.“

Wärmeplanungsgesetz muss schnell kommen

„Des Weiteren muss das Wärmeplanungsgesetz jetzt schnellsten mit zielführenden Inhalten umgesetzt werden: Kommunale Wärmeplanungen und deren langwierige Realisierung, die im Nachgang Jahre dauern können, dürfen auf keinen Fall individuellen Modernisierungswillen ausbremsen.“

Die Übersicht der Stellungnahmen des ZVSHK zum Gebäudeenergiegesetz:www.zvshk.de/presse/medien-center/positionspapiere/