Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 24. Juni, die Anpassung des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die bisherigen Vorgaben für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Rechenzentrenbetreiber vereinfachen und weniger Bürokratie bei der Umsetzung bringen. Ein Überblick über die Änderungen.

Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen je nach Höhe ihres Jahresenergieverbrauchs zum Energiesparen. Auch öffentliche Gebäude und Rechenzentren sind vom Gesetz betroffen. Sie alle müssen nach EnEfG von 2023 ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen bzw. konkrete Maßnahmepläne veröffentlichen. Das deutsche Gesetz setzt die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union um.
Vereinfachungen beschlossen
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche verkündete am Mittwoch zur Gesetzesnovelle, dass man sich jetzt auf energieintensive Betriebe konzentriere. Sie sagt:„ Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Mit praxisnahen Regeln für Rechenzentren schaffen wir die Voraussetzungen für digitale Souveränität und wirtschaftliches Wachstum.“
Geänderte Verpflichtungen und neue Fristen nach EnEfG
• Entbürokratisierte Verpflichtungen für Abwärme: Es entfällt die bisherige Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
• Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren: Für bestehende Rechenzentren sollen die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (PUE-Wert) moderat angehoben werden. Für neue Rechenzentren verlängert sich die Übergangsfrist zur Einhaltung der PUE von zwei auf vier Jahre. verlängert wird.
• Die Frist für den bilanziellen Einsatz von 100 Prozent Ökostrom für Betreiber von Rechenzentren wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
• Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.
Kritik der Verbände an weniger Klimaschutz
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung in Bezug auf den Bürokratieabbau. „Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen. Diese Chance wurde verpasst“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) sieht in der Novelle einen Rückschritt. „Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen“, sagt Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft. „Die Regierung stellt zwar verbal `Energieeffizienz an erster Stelle` – belässt es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben.“
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) hatte schon im Vorfeld die Novelle und die damit verbundenen Aufweichungen von Klimaschutzzielen kritisiert. Die Unternehmensinitiative weist darauf hin, dass auch zwischen 2030 und 2045 Effizienzfortschritte notwendig seien, um unkontrollierbare Kostensteigerungen einzudämmen. Trotz vergangener Effizienzfortschritte blieben enorme wirtschaftliche Potenziale unerschlossen. In der Industrie könnten jährlich rund 29 Milliarden Euro an wirtschaftlichen Effizienzgewinnen zu dauerhaften Kostenentlastungen führen. Im Gebäudebereich verharrt die Sanierungsquote unter einem Prozent. Zuletzt ist Deutschland zudem bei Effizienzfortschritten im EU-Vergleich auf den vorletzten Platz zurückgefallen.
Die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des EnEfG (24. Juni.2026) ist jetzt auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Hier geht es zum Gesetzentwurf.
Quellen: BMWE, BDEW, BNW, DENEFF