Altmaier: Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit gehören zusammen

Das Bundeskabinett hat am 18.12.2019 die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA) verabschiedet. Die Strategie stellt die Weichen für eine weitere Stärkung der Energieeffizienz in Deutschland.

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sagt, dass die Volkswirtschaft umso wettbewerbs- und zukunftsfähiger sei, je energieeffizienter sie ist. – © Bundesregierung/Kugler

Die Energieeffizienzstrategie 2050 leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele auf nationaler und europäischer Ebene. Denn mehr Energieeffizienz ist der Schlüssel dafür, wirtschaftliches Wachstum, eine zukunftsfähige Energieversorgung und den Klimaschutz miteinander zu verbinden. Zugleich treibt Energieeffizienz Modernisierungs- und Innovationsprozesse voran, eröffnet Exportchancen und sichert nicht zuletzt in erheblichem Maße Beschäftigung in Deutschland.

Bundesminister Altmaier sagt dazu: „Schon in den letzten Jahren ist es uns gelungen, unser Wachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen und die am 18.12.2019 beschlossene Energieeffizienzstrategie 2050 weist uns den Weg. Mit ihr stellen wir dem Klimaschutzprogramm ein entscheidendes Element zur Seite. Die Senkung des Energieverbrauchs um 30 % bis 2030 ist – verbunden mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien – die Voraussetzung für den Erfolg von Energiewende und Klimaschutz in Deutschland. Wir wollen die damit verbundenen Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland nutzen: Unsere Volkswirtschaft ist umso wettbewerbs- und zukunftsfähiger, je energieeffizienter sie ist.“

Die Energieeffizienzstrategie 2050 basiert auf drei Elementen:

  1. Die Bundesregierung legt mit der Strategie erstmals ein Energieeffizienzziel für 2030 fest. Das Ziel sieht die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 % gegenüber 2008 vor. Mit diesem ambitionierten Ziel wird Deutschland auch dazu beitragen, dass das Energieeffizienzziel-2030 der EU erfüllt werden kann.
  2. Die Strategie bündelt eine Vielzahl wirksamer Effizienzmaßnahmen für die Dekade 2021-2030 im neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0). Der NAPE 2.0 und das Klimaschutzprogramm 2030 sind eng miteinander verbunden. Denn die überwiegende Zahl der Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs führt gleichzeitig auch zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen.
  3. Mit der Strategie initiiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie darüber hinaus den breit angelegten Stakeholderprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Gemeinsam mit Verbänden der Wirtschat und Zivilgesellschaft, den Bundesländern und Vertretern der Wissenschaft sollen in diesem Prozess Wege zur Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 analysiert und die dafür erforderlichen Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden.
 

Die Umsetzung der Maßnahmen des NAPE 2.0 ist zum Teil bereits eingeleitet, die weiteren Maßnahmen werden im nächsten Jahr auf den Weg gebracht. Der NAPE 2.0 wird begleitet von einem jährlichen Monitoring zur Überprüfung der Zielerreichung.

Die Energieeffizienzstrategie finden Interessierte hier.

Klimaschutzgesetz tritt in Kraft

Das Bundes-Klimaschutzgesetz trat am 18.12.2019, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft. Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben. Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagt: „Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir das erste Land weltweit, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat. Es ist auch eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit. Es nimmt diejenigen in die Pflicht, die für Energiewende, Verkehrswende, Wärmewende und Agrarwende verantwortlich sind. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien. Das Gesetz überwacht regelmäßig, ob sie ihre Hausaufgaben erfüllt haben oder immer noch zu viel CO2 ausstoßen und dann mit Sofortmaßnahmen nachsteuern müssen. Es bringt unser Land auf den Kurs eines treibhausgasneutralen Deutschlands bis 2050. Kurz gesagt: Klimaschutz wird jetzt Gesetz, wird verbindlich. Das ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, die zum Reißen des 2020-Ziels geführt hat.“

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden.

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz gibt es unter folgendem Link: www.bmu.de/GE838

www.bmwi.de

www.bmu.de