BDH: Nicht nur Wärmeerzeuger sind förderfähig

Die zu Beginn des Jahres im Rahmen des Klimapakets in Kraft getretene Förderkulisse „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ greift im Markt. Nach Angaben des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 130.697 (Vorjahreszeitraum 42.355) Förderanträge eingegangen.

Uwe Glock, BDH-Präsident – © Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V.

„Das novellierte Anreizprogramm ist ein Erfolgsmodell. Es zeigt, dass die Menschen bereit sind, in moderne Heizungstechnik und in Klimaschutz zu investieren“, kommentiert BDH-Präsident Uwe Glock. Nun komme es darauf an, dass die Politik die finanzielle Ausstattung des Programms sicherstelle. Dies, so Glock, zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, es sichere in Zeiten der Corona-Pandemie auch Arbeit und Beschäftigung.

Nicht nur Wärmeerzeuger förderfähig

Der BDH weist darauf hin, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel Flächenheizungen und Heizkörper aber auch Thermostatventile und Umwälzpumpen. „Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die novellierte Förderung trägt dem Rechnung“, sagt Dr. Roger Schönborn, Vorsitzender der Fachabteilung Wärmeübergabe im BDH.

Förder-Anteil der tatsächlichen Kosten

Förderfähig sind dabei sowohl die Investitionskosten, als auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

Auf der Website der BAFA steht ein „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten“  zum Download bereit.

www.bdh-koeln.de