BEG-Anpassung: Das ist neu 2023

Wer sein Haus oder seine Heizung energetisch fit machen möchte, den unterstützt der Staat durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese wurde wiederholt angepasst, zuletzt im Januar 2023. Seitdem gelten neue Regelungen. Darüber informiert das Serviceportal Intelligent heizen.

Das Serviceportal „Intelligent heizen“ ist ein Angebot der VdZ. Es informiert Verbraucher technologieoffen und energieträgerneutral. – © Screenshot vom 07.02.2023

Um die Energiewende voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Erste Anpassungen gab es im August 2022, weitere hat der Bund in der novellierten BEG festgehalten, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Um Abhängigkeiten vom russischen Gas zu verringern, wurde die BEG bereits 2022 angeglichen: Gasverbrauchende Anlagen wurden gestrichen und im Gegenzug wurde der Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) und der Wärmepumpen-Bonus (5 %) eingeführt.

Höhere Anforderungen BEG

Eine wesentliche Änderung der BEG 2023 besteht darin, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz gestiegen sind: So müssen Hausbesitzer für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ihre Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien beziehen (bisher 55 %). Ebenfalls neu: Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe förderfähig.

Förderung Effizienzhäuser und Neubauten

Bei der Förderung für Effizienzhäuser und Neubauten hat der Gesetzgeber ebenfalls die Ansprüche angehoben: Der energetische Standard Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) kann nur noch erreicht werden, wenn im Haus 65 % des Wärme- und Kältebedarfes über erneuerbare Energien abgedeckt sind (vorher 55 %).

Förderanträge an BAFA und KfW

Nach wie vor sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Umsetzung der BEG zuständig. Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, ist an das BAFA gegangen. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.

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