Bundeskabinett bringt Solarpaket 1 auf den Weg

Das Gesetz zum Beschleunigen des PV-Strom-Ausbaus hat das Bundeskabinett am 16. August 2023 beschlossen. Das sogenannte Solarpaket 1 des Wirtschaftsministeriums soll mit Bürokratie-Abbau den Solarausbau um das Dreifache bis 2030 steigern. Im September soll der Bundestag es endgültig beschließen.

PV-Freiflächenanlage
Im Solarpaket 1 enthalten: mehr Ausbau von Freiflächen-Solarkraftwerken. – © BSW/Sharp
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifläche und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger steigern. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht.“ – © BMWK/Dominik Butzmann

Das Gesetzespaket basiert laut Bundesregierung „auf einem umfangreichen Konsultationsprozess mit der Branche“ und setzt auf mehr Bürgerbeteiligung. Damit immer mehr Deutsche in eine PV-Anlage investieren, soll ihnen Bürokratie-Hürden zukünftig erspart bleiben. Im Solarpaket 1 enthalten ist zum Beispiel, dass für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Direktvermarktung von Strom wird insgesamt flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern wird erleichtert.

Bis 2026 ist das Ziel der Bundesregierung, einen jährlichen Zubau von 22 GW zu erreichen. 2022 lag der Zubau bei 7,5 GW.

Solarwirtschaft begrüßt Solarpaket 1

Der BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. begrüßt, dass das Gesetzespaket viele Marktbarrieren abschafft. Es erleichtert künftig den Zugang zu Stromnetzen und geeigneten Solarpark-Standorten. Auch die staatliche Solarförderung wird einfacher und Planungsprozesse beschleunigt.

Doch der BSW sieht auch Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren für das Solarpaket, das im September starten wird. Um die Photovoltaik-Ausbauziele nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den nächsten Jahren zu erreichen, müsse die Bundesregierung den Photovoltaik-Zubau auch auf Gewerbebauten stärker beschleunigen. Hier wirken sich stark gestiegene Kapitalkosten bremsend auf die Nachfrage aus.

Auswahl an geplanten Erleichterungen

  • Mieter können durch „Gemeinsame Gebäudeversorgung“ und Balkon-PV künftig stärker von preiswertem Solarstrom profitieren. Die Regelungen für die gemeinsame Nutzung Anlagen z. B. auf einem Mehrfamilienhaus vereinfacht das Gesetz.Gleichzeitig wird Mieterstrom einfacher und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.

    Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen müssen, komplizierte Genehmigungen entfallen. Alte nicht-digitale Stromzähler dürfen dafür übergangsweise weiterverwendet werden, die sich dann beim PV-Strom-Einspeisen einfach rückwärts drehen. Zukünftig darf jeder mit einer kleinen Solaranlage max. 800 W Strom produzieren, vorher waren 600 W erlaubt.

  • Die Förderung für tausende „Solarstadl“ – landwirtschaftliche Gebäude mit Solardach – verbesssert das Solarpaket. Landwirte können, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude, mit PV-Anlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten.
  • Das Solarpaket sieht Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern, also der umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen, und bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor.

  • Die Gesetzesvorlage wird mehr Flächen für große PV-Freiflächenanlagen wie Solarparks frei geben. Agri-PV erhält Fördervorrang. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung wird auf ein Maximum von 80 GW bis 2030 beschränkt (entspricht rd. 0,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland).
    Für besondere PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV –  wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt.

  • Der Netzanschluss wird für PV-Systeme einfacher. Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kWp soll auf PV-Anlagen bis 30 kWp ausgeweitet werden. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, können die Anlagen damit in der Regel ans Netz angeschlossen werden.
    Die bislang strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden (u .a. Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung).

Wenn das Solarpaket im September vom Parlament beschlossen wird, tritt das Gesetz voraussichtlich ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Gesetzentwurf zum Solarpaket 1 und Überblickspapier Solarpaket

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW).