Verfahren B: Digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig

Der digitale hydraulische Abgleich mit dem blossom-ic System entspricht GEG und BEG EM und ist damit förderfähig. Das hat das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) bestätigt. Der digitale Abgleich ist „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“.

zwei gedruckte Seiten mit Protokoll digitaler hydraulischer Abgleich
Dass blossom-ic-Systems zum digitalen hydraulischen Abgleich ist gleichwertig zu Verfahren B in Bestandsgebäuden. Das hat das ITG Dresden aktuell bestätigt. – © blossom-ic

Digitaler hydraulischer Abgleich statt Verfahren B: Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das „Avalon+“-Funk-Thermostate-System von blossom-ic zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das „Hera+“-Funk-System zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das ITG Dresden nun bestätigt hat, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig. Sie erfüllen die Anforderungen an einen konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Bei diesem Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Hydraulischer Abgleich: Einfach und automatisch

Laut dem Anbieter blossom-ic ist sein digitales Verfahren deutlich einfacher, aber dennoch gleichwertig zu Verfahren B. Der hydraulische Abgleich kann der Installateur ohne großen Aufwand vornehmen: Lediglich die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen sein. Anschließend installiert er die blossom-ic-Komponenten installiert und registriert sie auf dem Gateway. Das System gleicht die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab. Es gewährleistet somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt.

Eine generelle Einzelraumberechnung entfällt, da dies der Algorithmus übernimmt. Einzige Ausnahme: Sollte das blossom-ic System eine Unterdimensionierung oder einen Defekt eines Heizkörpers detektieren, muss für diesen Raum die Heizlast berechnet werden.

Ermittlung der Gebäudeheizlast notwendig

Die Gebäudeheizlast muss auch beim Verwenden der blossom-ic Systeme im Bestand ermittelt werden. Das ist notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe bzw. die Leistung des Wärmeerzeugers, insofern dieser getauscht wird, zu ermitteln. Eine Differenzdruck-Berechnung wird nicht gefordert, da sich dieser bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstellt. Gut zu wissen: Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten ist ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (s. Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

Effizient und zertifiziert

Mit dem zertifizierten digitalen System „dhb“ will blossom-ic eine innovative und förderfähige Lösung bieten für ein effizientes Heizungsmanagement in Bestandsgebäuden. Die Systeme sind schnell installierbar, es sind keine Elektro-Arbeiten notwendig, das Entleeren und Befüllen der Heizungsanlage entfällt.

www.blossomic.de