Eilantrag gegen Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GEG erfolgreich

Selten hat ein neues Bundesgesetz in den letzten Jahren für so viel Wirbel gesorgt. Nun darf der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 verabschiedet werden.

Der Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GEG war erfolgreich. Damit wird die Verabschiedung des Gesetzes erst einmal gestoppt. – © Si / ml

Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen.

Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Damit wurde das Gesetzesvorhaben 48 Stunden vor der Abstimmung im Parlament erst einmal gestoppt. Ausschlaggebend für die höchstrichterliche Entscheidung war das mangelhafte parlamentarische Verfahren. Über die Inhalte des Gesetzes wurde nicht entschieden.

Weiteres Vorgehen

Für das weitere Verfahren stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten offen: So könnte der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause einberufen werden, oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt. Letzteres wird nach aktuellen Meldungen wohl in der ersten regulären Sitzungswoche des Bundestags der Fall sein.

Hintergrund

Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag, den 30. Juni 2023 in der aktuellen Form vorgelegt. Am Montag, den 3. Juli 2023, fand eine zweite Expertenanhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie statt. Die Experten und Vertreter der Verbände hatten damit gerade einmal das Wochenende zur Verfügung, den Gesetzesentwurf zu lesen und zu kommentieren. Am Nachmittag des 4. Juli 2023 legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vor. Daraufh hin wurde am Mittwoch, den 5. Juli 2023, der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossen. Am Freitag, den 7. Juli 2023 sollte das Gesetz dann ursprünglich im Bundestag verabschiedet werden.

Quelle:

  • Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 63/2023 vom 5. Juli 2023