Verbände: Erneuerbare Heizsysteme zurück in die Erfolgsspur!

In einem gemeinsamen Brief an die Ampelkoalition fordern der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) dazu auf, die anstehende Reform der Heizungsförderung im GEG zu nutzen, um die Nachfrage für erneuerbare Heizsysteme wieder anzukurbeln.

Grafik Einfamilienhaus mit Solaranlage, Wärmepumpe und Fenster- und Türentausch. Es geht um die Förderung erneuerbarer Heizsysteme im BEG 2024
Den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wollte die Ampel-Koalition eigentlich mit bis zu 70 % der Kosten fördern – dann kam die Heizungsdebatte. Vor der Sommerpause sollte laut Gesetzesentwurf der Einbau mit max. 30.000 Euro gefördert werden, was eine Kürzung für 2024 bedeuten würde. Nach der Sommerpause mit Kabinettsbeschluss Wirtschaftsplan KTF (09.08.2024) ist noch unklar, ob es mehr oder weniger Förderung geben wird. – © BMWi
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Gebäudeeigentümer sollten in die Lage versetzt werden, bereits jetzt in eine neue Heizung zu investieren, ohne dadurch gegenüber denjenigen schlechter gestellt zu werden, die auf das Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie warten“. – © BWP

Erneuerbare Heizsysteme sind Ziel der Energiewende. Jedoch bricht der Markt mit umweltfreundlichen Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletskesseln oder Solarthermie derzeit ein. Grund dafür ist die andauernde Heizungsdebatte. Die Verbände BSW, BWP und DEPV kritisieren das Ankündigen der Regierung von einer vermeintlich stark aufgestockten Förderung. Das hätte in den letzten Wochen zu einer massiven Verunsicherung und Kaufzurückhaltung bei Verbrauchern geführt.

Erneuerbare Heizsysteme und Förderung im BEG

In ihrem Brief machen die drei Verbände Vorschläge zur Anpassung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), auch Bafa-Förderung genannt. Durch möglichst baldige Klärungen zur künftigen Förderung für erneuerbare Heizsysteme solle die ausgebremste Wärmewende zurück auf die Erfolgsspur. Davon profitierten nicht nur Gebäudeeigentümer. Die Hersteller erneuerbarer Heizsysteme sind wichtige Arbeitgeber in Deutschland. Sie stehen auch für die Transformationsfähigkeit der deutschen Industrie hin zu Schlüsseltechnologien der Energiewende.

Aktuelle Förderanträge nicht schlechter stellen

„Dass sich die Koalition in der letzten Woche dazu entschieden hat, dass im Wirtschaftsplan für die BEG vorgesehenen Budget nochmals zu erhöhen, ist sehr zu begrüßen“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. „Die im Zuge der Heizungsdebatte aufgekommene Verunsicherung muss dringend beendet werden. Dazu gehört aber auch, dass Gebäudeeigentümer in die Lage versetzt werden, bereits jetzt in eine neue Heizung zu investieren, ohne dadurch gegenüber denjenigen schlechter gestellt zu werden, die auf das Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie warten“.

Dies könne zum Beispiel erreicht werden, wenn Gebäudeeigentümer die Förderung zunächst im alten Programm beantragen und später in das neue Programm wechseln können, wenn dieses bessere Konditionen biete. Zumindest könnte zugelassen werden, Liefer- und Leistungsverträge bereits vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie abzuschließen („vorzeitiger Maßnahmenbeginn“).

Keine Halbierung der Förderung für Hybridheizungen

„Für eine attraktive Förderung, reicht es nicht, nur hohe Prozentsätze aufzurufen“, so Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPV. „Maßgeblich sind auch die maximal ansetzbaren Investitionskosten, auf welche sich diese Prozentsätze beziehen. Die Koalition solle ihre Überlegung, die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu halbieren, dringend revidieren.“ Diese Absenkung würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne.

Es dürften keine Anreize geschaffen werden, sich bei der neuen Heizung auf die allernötigsten Maßnahmen oder das günstigste Fabrikat zu beschränken. Die nötige Investition liege in vielen Fällen über 30.000 Euro. Das gelte insbesondere für Heizungen, die zwei erneuerbare Technologien miteinander kombinieren, wie etwa eine Pelletsheizung oder Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Diese seien besonders ressourcenschonend im Betrieb.

Nachrüsten für erneuerbare Heizsysteme nicht benachteiligen

„Wichtig ist außerdem, dass auch die Nachrüstung bestehender Heizungen mittels EE-Komponenten, sei es Pelletskessel, Wärmepumpe oder Solarthermie, in jedem Fall förderfähig bleibt. Verbraucher, die in den letzten Jahren erst in eine neue Heizung investiert haben, sollten nicht schlechter gestellt werden, wenn sie in emissionsmindernde Maßnahmen investieren“, fordert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Eine nachgerüstete Solarthermieanlage zu einem bestehenden Heizsystem, welches bereits hydraulisch abgeglichen ist, sollte in diesem Zusammenhang auch keinen weiteren, aufwändigen und teuren hydraulischen Abgleich mehr erfordern, da dies technisch nicht sinnvoll sei und keinen weiteren Effizienzgewinn verspreche.

KfW-Kredite für jeden Hausbesitzer

Zu den Forderungen von BSW, BWP und DEPV gehört außerdem, dass Gebäudeeigentümer einen grundsätzlichen Anspruch auf einen zinsgünstigen KfW-Kredit erhielten. Derzeit verweigern Hausbanken die Erteilung von KfW-Krediten oftmals, weil sie z. B. Gebäudeeigentümer aufgrund ihres Alters für nicht kreditwürdig befinden, oder weil die Kreditsumme für die Bank keine ausreichende Gewinnmarge beinhalte. Die Etablierung eines allgemeinen Anspruchs könnte man etwa über eine direkte Antragstellung bei der KfW oder den Landesbanken sicherstellen.

Hinzu müsse noch ein flächendeckendes Angebot an Contracting-Lösungen kommen. Dafür sei notwendig, dass Gebäudeeigentümer den angekündigten einkommensabhängigen Bonus (+20 %) auch erhalten können, wenn sie den Heizungstausch über einen Contractoren beauftragen.

Quellen: BWP, DEPV und BSW