Förderung von Energieberatungen gekürzt

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 5. August die Kürzung der Förderung von Energieberatungen veröffentlicht. Sie gilt schon ab Mittwoch, 7. August 2024.  Damit wird der Zuschuss für das förderfähige Energieberatungshonorar von derzeit 80 auf 50 Prozent gesenkt. Kritik kommt vom Energieberaterverband GIH.

Geldscheine, Schriftzug Fördergelder, Kugelschreiber und Brille
Der Zuschuss auf das geförderte Energieberaterhonorar beim Erstellen des iSFP sinkt ab Mittwoch, 7. August, von 80 auf 50 Prozent. – © Adobe Stock/Butch

Die Energieberatungsprogramme seien derzeit stark nachgefragt, so das BMWK. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden bis Juli 2024 gibt das Ministerium mit 80.000 als neuen Höchststand an. Die kurzfristige Kürzung begründet das BMWK mit dem Haushaltloch.

Für Energieberater bedeutet das, dass ihr gefördertes Beratungshonorar um 30 % sinkt. Laut BMWK sollen durch die Absenkung auch „zukünftig viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten. und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.“

Bonus iSFP und Förderung BEG EM bleiben

Unverändert bleibt der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM), z. B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Es gibt daher weiter staatliche Zuschüsse für Fenstertausch und Dämmung von 20 %, wenn zuvor mit Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln gegenüber 30.000 Euro ohne iSFP.

Kritik GIH: Erneut Verunsicherung der Verbraucher

Der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, sagt zu der Kürzung der Fördermittel: „Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucher:innen können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können. Die Verunsicherung und die Verärgerung sind überall spürbar. Bei uns laufen die Drähte heiß.“

Dem GIH sei bewusst, dass die Fördermittel stark nachgefragt werden und begrüßt zudem die positive Wahrnehmung in der Bevölkerung, die Energieeffizienz und den Klimaschutz durch Sanierungsmaßnahmen voranzubringen. Eine transparente, planbare Kommunikation mit den fachlichen Akteuren komme aber wieder mal zu kurz.

Vorschlag: Förderung im Haushalt umschichten

Die Sanierungsquote mit derzeit 0,7 % Prozent ist nach Ansicht des GIH aktuell weit von den erforderlichen 2 % zum Erreichen der Klimaziele entfernt. Der Verband fordert daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und „keine Nacht- und Nebelaktion“. Er hält eine ressort-interne Umschichtung der Fördermittel für denkbar: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-EM könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren. Damit hätten alle Beteiligten genug Zeit, sich darauf einzustellen, und die Mittel kämen mehr Bürgern zu Gute.

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