Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 29. April, einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem auch das aktuelle Gebäudeenergiegesetz geändert werden soll. Da sich das geplante GModG verzögert, soll das Inkrafttreten der 65-%-EE-Pflicht in Großstädten um vier Monate verschoben werden. Die Energiebranche reagiert mit Kritik und Pragmatismus.

Die Bundesregierung hat jetzt eine Fristverschiebung im noch geltenden GEG im § 71 Absatz 1 beschlossen. Sie betrifft das Inkrafttreten der 65-%-EE-Pflicht in Großstädten am 1. Juli 2026, die sich jetzt um vier Monate auf den 1. November 2026, verschiebt.
Bislang war vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe gelten sollte, dass diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Bundesregierung will mit dem Schritt der Fristverlängerung Rechtsunsicherheit vermeiden. Handwerks-, Industrie- und Umweltverbände reagieren mit Kritik – und fordern endlich Planungssicherheit beim GModG.
ZVSHK: So verspielt man Vertrauen
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) spricht von „Politik auf Zuruf“ und ist enttäuscht von der Bundesregierung, dass die „Scharfschaltung GEG“ erneut verschoben wurde. ZVSHK-Präsident Michael Hilpert sagt: „Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt. Erst wird ein Gesetz beschlossen, dann wird es verschoben… Wer soll da noch investieren? Wer soll da noch Vertrauen haben? Ich sage es so, wie es ist: Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen.“ Der Verband fordert endlich klare Regeln, die länger halten als eine Legislaturperiode.
Fachverbände u. a. ZVEH, BWP: Verunsicherung für Handwerk und Verbraucher
Sieben führende Verbände aus Energiewirtschaft, Industrie, Handel und Handwerk fordern geschlossen verlässliche Leitplanken für eine planbare und investitionssichere Wärmewende im Gebäude. Im Appell an die Politiker in Berlin schreiben sie: „Viele Menschen in Deutschland wollen sich bereits heute für Wärmepumpen, PV-Anlagen, Elektroautos und weitere Maßnahmen zur Verringerung der fossilen Energieabhängigkeiten entscheiden. Diese Haltung gilt es zu nutzen und endlich verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen.“
Für eine zukunftssichere Wärmeversorgung im Gebäude seien ein ambitioniertes GModG, die vollständige und fristgerechte nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Fortsetzung der Heizungsförderung (BEG) und Entlastung bei den Strompreisen entscheidend. Zum Download des Appells der 7 Verbände hier (PDF)
BDH: Fristverlängerung lediglich Notlösung
„Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. Gleichzeitig macht der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan ist. Die Branche brauche klare, langfristig planbare Leitplanken, keine Übergangslösungen. Letztlich bedarf es eines Regelungsrahmens der Investitionen unterstützt und nicht durch neue bürokratische Hürden erschwert.
Fazit
Fristverschiebung der 65-%-EE-Lösung: In der Praxis bleibt für SHK-Handwerk, Eigentümer, Vermieter und Mieter genau das, was die Branche seit Monaten beklagt: ein politisches Provisorium ohne klaren Fahrplan. Ob das GModG noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat geht, ist offen. Solange Eckpunkte, Mieterschutz und Förderkulisse politisch nicht geklärt sind, wird die Unsicherheit bei Handwerkern, Hauseigentümern und Investoren bleiben.