Gesetz für Hochlauf Wasserstoffnetz beschlossen

Am 12. April hat der Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die zweite Stufe zum Hochlauf der Wasserstoffnetze und führt eine Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- sowie das zukünftige Wasserstoff-Transportnetz ein.

Logo mit Bundesadler und Schriftzug Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Das für die nationale Wasserstoffstrategie zuständige BMWK hat den Beschluss des Gesetzes zur Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung und zur Kernnetz-Finanzierung verkündet. – © BMWK

Ebenfalls in der Novelle des EnWG enthalten sind Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen soll.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagt: „Die Weichen für den Aufbau des Wasserstoff-Transportnetz sind jetzt gestellt. Mit dem Gesetz schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und die weitere Netzentwicklungsplanung.“
Das neue Gesetz schaffe Planungssicherheit für Investitionen in die Infrastruktur, aber auch für Abnehmer und Erzeuger von Wasserstoff- und lege die Grundlage für einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland, so Habeck.

Wasserstoff-Hochlauf in zwei Stufen

Die erste Stufe: Das Wasserstoff-Kernnetz verbindet als ersten Schritt in den kommenden Jahren wesentliche Wasserstoffstandorte sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind bereits Ende 2023 in Kraft getreten.

In der zweiten Stufe wird das Kernnetz in eine fortlaufende integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überführt.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so wesentliche Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Die Leitungen des Kernnetzes sollen dabei sukzessive im Zeitraum von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden.

Mehr Informationen auf der Wasserstoff-Webseite des BMWK.

www.bmwk.de