Heizen in Deutschland im Jahr 2022

Wie jedes Jahr hat das Schornsteinfe­gerhandwerk Strukturdaten zum Heizungsbestand in Deutsch­land veröffentlicht. Von großem Interesse sind die Zahlen und Veränderungs­raten im Bereich der Öl- und Gasheizungen. Diese sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr um gerade einmal 0,6 % gesunken.

Ergebnisse der Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zu den in Betrieb befindlichen Feuerungsanlagen für 2022. – © Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) –

Nach Informationen des Bundesverbandes des Schornsteinfeger­handwerks nutzten im Jahr 2022 über 19 Mio. Heizungsanlagen fossile Brennstoffe. Fast 14 Mio. heizten mit Gas, rund 5 Mio. mit Öl. Damit verringerte sich zwar die Anzahl der fossil betrie­bene Heizungen insgesamt leicht um 0,6 %, gleichzeitig stieg jedoch die Anzahl der Brennwertgeräte in beiden Kategorien an. Das zeigt die Erhebung von 2022.

Mehr Gas- und Ölheizungen

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Anteil der Gasbrennwertge­räte um ca. 4,3 % auf fast 8 Mio. Anlagen. Auch die Anzahl der Ölbrennwertgeräte stieg im Vorjahresvergleich um 4,5 % auf über 800.000 Anlagen an. Während über die Hälfte der Gasheizungen mit effizienter Brennwerttechnik arbeitet, sind es bei den Ölheizungen lediglich rund 19 %.

Das Schornsteinfegerhandwerk deutet die Zunahme als Reaktion vieler Hausbesitzer auf das angekündigte GEG und ein drohendes Verbot von Öl- und Gasheizungen – so zumindest haben viele Eigentümer die Ankündigungen der Politik verstanden. Dazu Verbandsvorstand Markus Burger: „Wie schnell die Wärmewen­de in deutschen Heizungskellern voranschreitet, wird sich frühestens ab dem Jahr 2025 oder 2026 in den Zahlen des Schornsteinfeger­handwerks ablesen lassen. Dann sehen wir, wie viele fossile Heizsysteme tatsächlich noch in Betrieb sind und wie die Veränderungsraten ausfallen.“ 

Neues GEG wird Wirkung zeigen

Das Schornsteinfegerhandwerk geht davon aus, dass in den nächsten Jahren deutlich weniger Öl- und Gasheizungen neu installiert wer­den. Und wenn doch, müsste der Eigentümer auf Basis des jetzigen GEG-Entwurfs nachweisen, dass mindestens 65 % der benö­tigten Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Der Gesetzesentwurf führt verschiedene Technologien und Energieträger auf, mit denen der 65-%-Anteil erreicht werden kann. Die genannten Möglichkeiten könnten noch erweitert werden, aktuell for­dern Verbände und Parteien in diesem Punkt Nachbesserung. Nach Meinung des Bundesverbandes dürfte sich die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen auch über die bevorstehende CO2-Bepreisung regulie­ren. Nach und nach werden viele Hausbesitzer ihre Wärmeversorgung von fossil auf erneuerbar umstellen, um die gesetzlichen Anforderun­gen zu erfüllen und ihre Energiekosten möglichst niedrig zu halten.  

Nicht für jedes Haus optimal: Wärmepumpen

Eins steht für die mehr als 11.000 Energie­berater im Schornsteinfegerhandwerk fest: Vor allem in Bestandsgebäu­den wird es keine Standardlösungen geben. Viel hängt vom Effizienz- und Sanierungsstatus des Gebäudes sowie von der Infrastruktur ab. Ist das Gebäude ausreichend gedämmt? Verfügt es über entsprechende Heizflächen, vorzugsweise Fußbodenheizungen? Bestehen Anschluss­möglichkeiten an Strom- bzw. Fernwärmenetze?

Der GEG-Entwurf de­finiert vor allem für den Neubau Wärmepumpen und Elektroheizungen als Standard. Alternativen wie Biomasseanlagen sollen laut aktuellem GEG-Entwurf nur noch in Bestandsgebäuden als erneuerbare Energie angerechnet werden. Das Schornsteinfegerhandwerk bedauert diese Einschränkung und setzt sich für die Nutzung nachhaltiger Biomasse ein, wo sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist – auch im Neubau. Diese Option wird gerade diskutiert und könnte mit weiteren Änderungen in das Gesetz aufgenommen werden. I

Immer noch eine Option: Heizen mit Holz

Im Jahr 2022 beheizten über 1 Mio. Holzzentralheizungen private, gewerbliche und öffentliche Gebäude. Zusätzlich zu diesen Biomas­sekesseln erfasste das Schornsteinfegerhandwerk 11,5 Mio. Ein­zelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Es handelt sich hierbei um Kamin-, Kachelöfen oder Heizeinsätze. Auch sie können fossile Wärme teilweise ersetzen. Ofen und Zentralheizung lassen sich sogar mögli­cherweise kombinieren. Ein wasserführender Pellets- oder Kaminofen beispielsweise speist Wärme in das Zentralheizungsnetz ein und be­heizt auf diese Weise mehrere Räume. 

Nicht mehr die Regel: Ausnahmen für alte Heizungen

Mehr Bewegung soll es auch bei der Altersstruktur in deutschen Hei­zungskellern geben. Diese war lang erwartet, aber bisher mit über­wiegend freiwilligen Maßnahmen nicht erreicht worden. Viele Haus­besitzer profitieren vom Bestandsschutz und können ihre Heizung weiterhin nutzen – auch wenn sie über 20 oder sogar über 30 Jahre alt ist. Im Jahr 2022 erreichten rund 6,3 Mio. fossil betriebene Hei­zungen (Öl und Gas) ein Betriebsalter von über 22 Jahren. Ziel ist es, alle älteren Anlagen nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen und durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Ein generelles Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen wird es mit dem neuen GEG nicht geben.

Der Entwurf sieht allerdings vor, dass Eigentümer bei einem Heizungsdefekt nur übergangsweise eine neue Öl- oder Gas­heizung einbauen können. Nach drei Jahren müssten sie ggf. System und Energieträger wechseln, um den dann für sie geltenden 65-%-Anteil erreichen zu können. Der Entwurf sieht Ausnahmen und Härtefallregelungen vor, die eine finanzielle Überforderung z. B. in ein­kommensschwachen Haushalten oder von Rentnern abfedern sollen. Zeitpunkte, Übergangsfristen und Härtefallregelungen werden aktuell ebenfalls noch einmal diskutiert. Auch in diesen Punkten könnte es Nachbesserungen geben.

www.schornsteinfeger.de/erhebungen