Hinweise BAFA-Förderung 2023 für Split- und VRF-Anlagen

Luft-/Luft-Wärmepumpen-System: Förderung durch BAFA ab 1. Januar 2023 unklar. – © Mitsubishi Electric

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) gibt Hinweise zur BEG-Reform 2023 in Bezug auf die Förderung des Einbaus von Luft-/Luft-Wärmepumpen. Laut Verband sind im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) einzelne Aspekte unklar geblieben.

Mit der von der Bundesregierung im Dezember beschlossenen zweiten Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten ab 1. Januar 2023 Änderungen an den Förderrichtlinien in Kraft. Für das Umsetzen des BEG EM ist das BAFA zuständig, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es verteilt die staatlichen Geldzuschüsse für den Heizungseinbau in Neubau und für Sanierungsmaßnahmen im Bestand.

Split- und VRF- Anlagen im Fokus

Neben Erdwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen kommen immer öfter Luft-/ Luft-Wärmepumpen zum Einsatz, eine Technologie aus der Klimatechnik. Der FGK bezieht sich in seinem Hinweispapier speziell auf eine Anwendung, den Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung. Splitgeräte besitzen eine Außen- und Inneneinheit, die für einen reversiblen Betrieb ausgelegt sind. Sie können sowohl Heizen als auch Kühlen. Die sogenannten VRF- oder auch VRV-Multisplit-Systeme sind weiterentwickelte Splitanlagen.

BAFA-Förderbedingungen noch unklar

Die Einsatzbedingungen für die Vergabe staatlicher Zuschüsse für Luft-/Luft-Wärmepumpen sollen FAQ des (BAFA) genauer beschreiben. Laut FGK ist der Zeitpunkt für deren Veröffentlichung noch nicht bekannt. Problem ist, dass für Luft-/Luft-Wärmepumpen andere EU-Normen/Ökodesign-Verordnungen gelten als für wassergeführte Anlagen. Um Planer und Installateure bis zum Erscheinen der FAQ beim Ausfüllen der Förderanträge zu unterstützen, hat der Fachverband Empfehlungen veröffentlicht. Sie betreffen:

Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 (BEG EM 3.4.7)
Hydraulischer Abgleich (BEG EM 3.4.7)
Netzdienlichkeit (BEG EM 3.4.3)

FGK: Rechtsunsicherheit für Wärmepumpen-Förderung

In den Hinweisen kommt der FGK zu dem Schluss, dass ab Januar 2023 keine Rechtssicherheit auf Anerkennung der Förderung besteht sowohl für Luft-/Luft-Wärmepumpen im Wohnbereich als auch für alle Wärmpumpen – auch wassergeführte Wärmepumpen – in Nichtwohngebäuden.

Hinweise zum Download:
www.fgk.de